Die Regierungsverhandlungen zur "größten" Steuerreform 2005 treten in die entscheidende Phase. Noch sind die zwei großen Knackpunkte – Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und Verteilung des Entlastungsvolumens von 2,4 Milliarden Euro – allerdings nicht gelöst. Kompromisse zeichnen sich jedoch ab.

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Prinzipiell soll die Steuerreform per Jahresbeginn 2005 in Kraft treten. Die FPÖ beharrt jedoch weiterhin auf dem Vorziehen von Einzelmaßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft.

Die Freiheitlichen fordern konkret eine Entlastung von Alleinerziehern und Alleinverdienern durch Anhebung der entsprechenden Absetzbeträge bereits 2004 und eine Kopplung mit der Kinderzahl.

Zuletzt mehrten sich die Stimmen in der ÖVP, die eine stärkere Fokussierung der Entlastungsmaßnahmen auf Familien begrüßen. Von einem Vorziehen dieser Maßnahmen will man in der Volkspartei aber nichts wissen. Zur Aufteilung des gesamten Entlastungsvolumens auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat am Donnerstag Finanzminister Karl-Heinz Grasser erstmals von einer möglichen 50:50-Verteilung gesprochen.

Der ÖVP-Wirtschaftsflügel hatte bisher stets bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Entlastung der Unternehmen gefordert. Die FPÖ will den Entlastungsschwerpunkt beim Mittelstand setzen, den FP-Chefverhandler Jörg Haider mit einer monatlichen Bruttoeinkommen-Bandbreite zwischen 1200 Euro und 3000 Euro definiert. In puncto Unternehmensentlastung befürwortet die FPÖ bisher lediglich die ÖVP-seitig präferierte Absenkung der Körperschaftssteuer (KöSt) von derzeit 34 Prozent auf unter 30 Prozent. Die Absenkung um jeden Prozentpunkt kostet dem Fiskus rund 120 Mio. Euro. Sinkt die KöSt also auf 29 Prozent, sind bereits rund 600 Millionen Euro verbraucht. (miba/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.1.2004)