"Mit einem zahnlosen Gesetz werden die Freiheitlichen sicher nicht einverstanden sein", sagt FPÖ-Generalsekretärin Magda Bleckmann. Drei wesentliche Punkte fehlen ihr im Entwurf des Bundeskanzleramts zum bundesweiten Tierschutzgesetz:

Ein "echtes Schächtungsverbot": Dabei geht es um eine Schlachtungsmethode, bei der die Tiere bei lebendigem Leib ausbluten – was nach den muslimischen und jüdischen Speisevorschriften zwingend vorgeschrieben ist. Dabei habe die FPÖ nur das Wohl der Tiere im Sinne, die bisher auch bei vollem Bewusstsein, unter freiem Himmel und von Privatpersonen geschächtet werden können: Unter tierärztlicher Aufsicht und im Schlachthof dürfte die Methode durchaus angewendet werden, lautet die FP-Verhandlungsgrundlage. Allerdings müsste das Vieh betäubt werden, bevor die Halsschlagader aufgeschnitten wird – was mit einem Bolzenschlag auf den Schädel oder einem Stromstoß durch das Hirn erreicht wird. Und diese Betäubung wiederum ist nicht mit allen Glaubensvorstellungen vereinbar – weshalb die ÖVP die Religionsfreiheit durch das Schächtungsverbot bedroht sieht.

Das Verbot der Käfighaltung von Geflügel: Dieses käme nach EU-Vorstellungen bundesweit erst 2012 – die FPÖ sieht "sinnvolle Übergangsregelungen" bis maximal 2007 vor. Dies dürfte aber nicht dazu führen, dass in jenen Bundesländern, so Käfighaltung schon jetzt verboten ist, wieder solche Tierfabriken entstehen.

Die Einrichtung eines Tierschutzombudsmanns, der eine erste Anlaufstelle für jegliche Beschwerden über – angebliche – Verstöße gegen den Tierschutz ist: Ohne selber Behörde zu sein, sollte dieser Ombudsmann den Anzeigen nachgehen und die Behördenverfahren in Gang bringen können. (cs/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.1.2004)