Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird künftig wahrscheinlich häufiger zu Zwischensessionen zusammentreten. "Das ist aber sicher kein Schritt weg vom Sessionssystem", betonte Präsident Karl Korinek. Am 22. und 23. Jänner wird es eine Zwischensession für die Uni-Reform geben. Die Entscheidung über die von der SPÖ angefochtene Reform soll spätestens in der März-Session kommen. Sie sei schwieriger als die über den Hauptverband, erklärte Korinek.

Ein Permanenzgericht - also ein ständig tagendes Gericht - würde den Anfall nicht bewältigen können, den der VfGH erledigt, so Korinek. Der VfGH komme in seinen vier Sessionen jährlich auf 64 Beratungstage, etwa die Hälfte davon ganztätig. "Das hat kein Permanenzgericht." Außerdem könne der VfGH nur als Sessions-Gerichtshof Verfassungsrichter auch aus den Bundesländern gewinnen.

Mehr Zwischensessionen werde es künftig aber "höchstwahrscheinlich" schon geben, erklärte Korinek, der nun seit einem Jahr VfGH-Präsident ist. "Ich glaube, dass es verschiedene Konstellationen gibt, in denen eine außertourliche Session notwendig ist" - wie z.B. wenn ein Erkenntnis fast fertig ist, der Referent vor der Ausfertigung aber noch eine heikle Formulierung beraten will. "Es ist nicht sinnvoll, in einer wichtigen Sache drei Monate zu warten, nur um noch eine Stunde über eine Formulierung zu beraten."

Oder wenn in den Beratungen neue Fragen auftauchen und die Zeit drängt - wie bei der Uni-Reform. Korinek will die Entscheidung nicht verzögert haben, weil das neue Gesetz schon seit 1. Jänner in Kraft ist und die Universitäten bereits umstellen. Mit der außertourlichen Session könne man mit einer Entscheidung "spätestens in der März-Session" rechnen, "vielleicht werden wir aber auch in der Zwischensession fertig".

In den Beratungen der Dezember-Session habe sich gezeigt, dass auch die Frage wesentlich ist, welches der Uni-Organe - Rektor, Rektorat, Senat, Uni-Rat - welche Aufgaben ausübt. "Die Aufgaben sind doch sehr stark verzahnt. Das müssen wir entwirren", so Korinek.

Das VfGH-Erkenntnis könnte im extremsten Fall die völlige Neugestaltung der Organisation nötig machen. Möglich wäre aber auch, dass der VfGH nur den Uni-Rat als verfassungswidrig erkennt - oder dass Aufgaben teilweise verlagert werden müssen, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Und ebenso gut möglich sei, "dass alles passt", so Korinek.

Die Fragen, die bei der Uni-Reform zu klären sind, seien jedenfalls sehr komplex. Die Entscheidung über die Hauptverbands-Reform sei "wesentlich leichter" gewesen. Dort sei nur schwierig gewesen, dass grundsätzlich geklärt werden musste, wie die Selbstverwaltung auszusehen hat. Für die Universitäten ist in einer Verfassungsbestimmung festgehalten, dass sie ihre Aufgaben autonom und weisungsfrei erfüllen dürfen.

Das Militärbefugnisgesetz wurde auf die Tagesordnung der außertourlichen Session gesetzt, weil es "schon so weit gediehen ist, dass ich annehme, dass wir damit fertig werden in der Zwischensession", erklärte Korinek. (APA)