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Auf dem Chip der Bürgerkarte ist die Signatur gespeichert. Es wird auch eine Lightversion via Handy geben.

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STANDARD: Warum brauchen wir eine Bürgerkarte?

Kotschy: Die Bürgerkarte soll helfen, sich eindeutig zu identifizieren, damit es keine Verwechslungen mehr gibt. Bei der elektronischen Kommunikation kommt's ja darauf an, dass vieles vollautomatisch abläuft, ohne Rückfragen. Denn wenn es Unklarheiten über die Identität gibt, müsste man rückfragen - das ist unpraktisch und kostet sowohl Geld als auch Zeit. Die Zeiten, als das Internet nur für Spielereien da war, sind vorbei.

STANDARD: Welche praktischen Anwendungen gibt es?

Posch: Vom Kinderbetreuungsgeld bis zum Strafregisterauszug. Es gibt bereits jetzt 350.000 Verfahren pro Jahr, die vom Antrag bis zur Zustellung voll automatisiert ablaufen. Und es werden monatlich eine Fülle neuer Verfahren freigeschaltet.

STANDARD: Für die Bürgerkarte braucht man Computer, Lesekarte und Internetanschluss. Es gibt Menschen, die haben nichts davon. Ergibt sich dadurch nicht eine Ungleichbehandlung?

Posch: Im Gesetz steht ein klarer Imperativ drinnen: Die Verfahren sind so zu gestalten, dass sie für alle möglich sein müssen. Es wird außerdem eine Light-Version mit einem Mobiltelefon geben, bei der die elektronische Signatur über die SIM-Card abgewickelt wird. Diese Version bietet sich für Kunden an, die sehr selten Behördenkontakt haben.

Kotschy: Ein Handy ist wirklich jedem zumutbar. Außerdem hat jeder das Recht, nicht per Bürgerkarte zu kommunizieren. Die Wahlfreiheit, ob elektronisch oder persönlich, bleibt erhalten. Wir wollen niemanden zwingen, E-Government zu betreiben. In manchen Gemeinden ist es vielleicht weiter lustiger, auf das Gemeindeamt zu gehen.

STANDARD: Die Kosten werden aber je nachdem unterschiedlich sein, oder?

Kotschy: Anträge mit Bürgerkarte sind gebührenfrei. Der Verwaltungsaufwand ohne Bürgerkarte bleibt mit Kosten verbunden.

STANDARD: Ungerecht, oder?

Kotschy: Das finde ich nicht. Bürgerkartenbesitzer zahlen zwar bei der Behördenerledigung nichts, dafür müssen sie aber davor bestimmte Investitionen tätigen. Sie müssen sich zumindest eine elektronische Signatur anschaffen.

STANDARD: Wie viel wird es ungefähr kosten?

Kotschy: Eine Signatur fürs Handy sollte nicht mehr als 20 bis 30 Euro kosten. Dazu kommt eine jährliche Benutzungsgebühr von fünf bis zehn Euro, denn der Dienstleister muss ja auch rund um die Uhr erreichbar sein, um etwa bei Verlust der Signaturkarte die Signatur zu sperren.

STANDARD: Die Verknüpfung mit dem Zentralen Melderegister, dem ZMR, versetzt Datenschützer in helle Aufregung.

Kotschy: Zu Unrecht. Die ZMR-Zahl wird verwendet, um mit einem geheimen Schlüssel, den nur die Stammzahlenregisterbehörde hat, eine Einwegableitung zu machen. Heraus kommt die Stammzahl. Wichtig dabei: Man kann von der Stammzahl nicht mehr zurück zur ZMR-Zahl finden. Bei natürlichen Personen gibt es aus der Stammzahl eine weitere kryptologische Ableitung. Die Stammzahl wird jedes Mal erst bei der konkreten Anwendung errechnet, sie wird nicht dauerhaft gespeichert.

STANDARD: Gibt es keine einfachere Alternative?

Kotschy: Die unveränderte ZMR-Zahl wäre eine Alternative, aber das will kein Mensch. In Schweden etwa sind sehr viele persönliche Daten öffentlich zugänglich. Aber bei uns sind die Leute da wesentlich empfindlicher.

Posch: In Italien ist die Steuernummer offizieller Teil des Namens. In Österreich freilich ist alles, was mit Steuern zu tun hat, das Geheimste von der Welt. Zum Thema "Warum so kompliziert?": Es geht ja um Verfahren, wo kein einziger Mensch mehr beteiligt ist. Beim manuellen Verfahren gibt es ein Papier, und man sieht, das passt ungefähr. Aber beim elektronischen Verfahren gibt's kein "ungefähr".

STANDARD: Wann geht's los?

Kotschy: Wir wollten eigentlich bereits am 1. 1. 2004 draußen sein, aber das Notifizierungsverfahren in Brüssel hat uns ein bissl zurückgeworfen. Geplant ist nun, dass das E-Governmentgesetz am 1. März 2004 in Kraft sein soll mit einer Übergangsfrist bis 2008. (DER STANDARD, Printausgabe, 3./4.1.2004)