Laibach - Nach einer hitzigen und langwierigen Debatte hat das slowenische Parlament am heutigen Dienstag eine Volksabstimmung zum Gesetz über die "Ausgelöschten" ausgeschrieben, die Durchführung des Referendums aber zugleich auf die lange Bank geschoben. Zunächst müsse nämlich das Verfassungsgericht prüfen, ob eine Volksabstimmung in dieser Frage überhaupt zulässig sei. Es geht um die Frage, ob 10.000 jugoslawische Staatsbürger, deren Namen nach der Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1991 aus dem slowenischen Bevölkerungsregister gestrichen wurden, ihren früheren Status wiedererhalten sollen. Das Referendum wurde für den 15. Februar angesetzt.

Referendum von der Opposition beantragt

Das Referendum war von 30 Abgeordneten der oppositionellen Rechtsparteien beantragt worden, die das Gesetz kippen wollen. Die Opposition befürchtet nämlich, dass die "Ausgelöschten" wegen entgangenen Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen den slowenischen Staat einbringen könnten. Außerdem macht sie geltend, dass sich unter den "Ausgelöschten" auch Angehörige der jugoslawischen Volksarmee befinden, die sich am Krieg gegen Slowenien beteiligt hätten.

Verfassungsgericht soll Referendum prüfen

Die Volksabstimmung wurde am Abend mit den Stimmen von 37 der 90 Abgeordneten und fünf Gegenstimmen ausgeschrieben. Zugleich beantragten aber 30 Abgeordnete der Mitte-Links-Parteien, das Verfassungsgericht anzurufen. Dieses solle prüfen, ob ein Referendum überhaupt zulässig ist. Die Mitte-Links-Parteien machen geltend, dass Menschenrechtsfragen nicht Gegenstand von Volksabstimmungen sein dürfen. Allerdings hatten die Verfassungsrichter nach einer ersten Beschwerde des Parlaments am Heiligen Abend entschieden, dass ein Referendum unbedenklich sei.

Höchstrichter: Menschenrechtsverletzung

In der stundenlangen Parlamentsdebatte hatten Linkspolitiker das Referendum über die "Ausgelöschten" als "Fata Morgana" bezeichnet. Schließlich setze das Ende November beschlossene "technische Gesetz" lediglich eine Entscheidung des Verfassungsgerichts um, die in jedem Fall weiter gültig bleibe. Die Höchstrichter hatten im April entschieden, dass die Tilgung der Namen aus dem Bevölkerungsregister eine Menschenrechtsverletzung dargestellt habe und daher zurückzunehmen sei.

18.000 Menschen "gestrichen"

Nach der Unabhängigkeitserklärung von Jugoslawien im Juli 1991 hatte die slowenische Regierung Bürgern anderer jugoslawischer Teilrepubliken mit Wohnsitz in Slowenien sechs Monate Zeit gegeben, die slowenische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Etwa 150.000 Menschen machten von diesem Recht Gebrauch. Die restlichen 18.000 - die meisten hatten Slowenien verlassen - wurden im Februar 1992 aus dem Bevölkerungsregister gestrichen.

Erst später zurückgekehrt

Oppositionsführer Janez Jansa von der Slowenischen demokratischen Partei (SDS) betonte in der Debatte, dass es sich viele der "Ausgelöschten" erst dann überlegt hätten, als sich Mitte der 1990er Jahre in ihren ehemaligen Heimatrepubliken die soziale Lage zu verschlechtern begonnen habe.

Kreis der Antragsteller eingeschränkt

Innenminister Rado Bohinc von der Vereinigten Liste der Sozialdemokraten (ZLSD) hielt dem entgegen, dass durch das Gesetz der Kreis der Antragsteller ohnehin eingeschränkt werde. Es schließe nämlich all jene "Ausgelöschten" von einer Wiedergutmachung aus, die ihren tatsächlichen Aufenthalt in Slowenien nicht nachweisen können. Ohne Gesetz müsste das Innenministerium die Bescheide auf Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgeben. Auch Vojko Celigoj von der Demokratischen Pensionistenpartei (DeSUS) betonte, dass die Volksabstimmung "nur Kosten und eine psychische Belastung für die Bürger" verursache, in der Sache aber nichts ändere.

Atmosphäre des Fremdenhasses

Die Frage der "Ausgelöschten" sorgt in Slowenien seit Monaten für hohe Wellen. Staatspräsident Janez Drnovsek zeigte sich besorgt um "den erreichten Stand der Toleranz" in Slowenien. Ombudsman Matjaz Hanzek fühlte sich sogar an "gewisse Vorgänge" im Deutschland der 1930er Jahre erinnert. Er warf den Rechtsparteien vor, eine Atmosphäre des Fremdenhasses zu erzeugen. Tatsächlich tauchten im Ort Mezica (Mießtal) unweit der österreichischen Grenze Flugzettel auf, in denen die "Ausgelöschten" als Feinde beschimpft wurden, die Slowenien verlassen sollten. (APA)