Linz - "Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Elternteilzeit darf nicht weiter ausgehöhlt werden, wie das die Wirtschaftskammer wünscht", stellt AK-Präsident Johann Kalliauer fest. Der Entwurf des Ministers beinhalte ohnehin zahlreiche Ausnahmen zum Vorteil der UnternehmerInnen.

Der Entwurf der Regierung zur Elternteilzeit sieht - dieStandard.at berichtete - vor, dass nur ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum siebten Lebensjahr des ihres Kindes haben. Die Wirtschaftskammer fordert nun, dass Betriebe mit Schichtarbeit aus dieser Regelung ausgeschlossen und darüber hinaus Lehrlinge nicht in die Zahl der Beschäftigten eingerechnet werden.

Diskriminierung in Kleinbetrieben

"Damit würden noch mehr Arbeitnehmer vom sozialpolitisch wichtigen Recht auf Teilzeitarbeit ausgeschlossen werden - das ist absolut inakzeptabel", so AK-Präsident Johann Kalliauer. Nach Studien der Arbeiterkammer bedeutet schon der Entwurf der Regierung, dass mehr als zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen dieses Recht auf Teilzeit nicht haben werden - ein nach Ansicht der AK unhaltbarer Zustand, der die ArbeitnehmerInnen in Kleinbetrieben diskriminiert.

Die Untersuchung der AK belegt, dass die von der Wirtschaftsseite immer wieder ins Treffen geführte Behauptung, für Kleinunternehmen sei Teilzeitarbeit nicht administrierbar, ins Reich der Fantasie gehört. Gerade in Kleinbetrieben arbeiten viele Frauen schon jetzt Teilzeit - und das ohne größere Probleme.

"Das Recht auf Teilzeit muss daher allen, die es brauchen, zugestanden werden", fordert AK-Präsident Kalliauer, "die Grenze von 20 Arbeitnehmern pro Betrieb ist sachlich nicht zu halten. Die Regierung wäre gut beraten, hier nicht nur die Interessen der Wirtschaft, sondern auch die der Arbeitnehmer zu berücksichtigen." (red)