Anfang Oktober 2003 entschied der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf Grund einer Klage des drittgrößten
österreichischen Handybetreibers One, dass den beiden größten
heimischen Mobilfunkbetreiber
Mobilkom Austria
und
T-Mobile
die
Zuweisungsbescheide für GSM-1800er-Frequenzen aus dem Jahre 1998 bzw.
1999 entzogen werden. Nun hat die Telekom-Control-Kommission (TKK)
diese Frequenzen den beiden Mobilfunkern wieder unentgeltlich
zugeteilt, teilte die Telekom Regulierungsbehörde RTR am Freitag in einer Presseaussendung mit.
Erkenntnis
"Die TKK hatte im Zuge des wieder aufgenommenen Verfahrens die
Frage zu prüfen, ob die von Mobilkom bzw. T-Mobile im Rahmen ihrer
Konzessionserteilung bezahlten Gebühren - jeweils 4 Milliarden Schilling - mit der
von One für ihre Konzession bezahlte Gebühr - 2,3 Milliarden Schilling -
wirtschaftlich gleichwertig waren. Dabei war die Sach- und Rechtslage
zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide (August 1998 bzw.
August 1999) heranzuziehen", beschreibt die RTR die Ausgangssituation
für die Telekom-Control-Kommission. Ein Gutachten im Auftrag der TKK
hätte demnach ergeben, dass zwischen den bezahlten
Frequenznutzungsentgelten von Mobilkom und T-Mobile einerseits und
One andererseits "wirtschaftliche Gleichwertigkeit" bestehe, betonte
die RTR.
Stellungnahme
Der Chef des Telekomunternehmens TriCoTel, Robert Marschall, hatte
kurz nach dem VwGH-Entscheid gefordert, dass es zu keiner kostenlosen
Zuteilung kommen dürfe, das dies nicht im Sinne der EU-Regelungen
sei. TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von 1800er-Frequenzen
beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem Frequenzmangel
abgesprochen und laut Marschall später anderen Netzbetreibern
zugesprochen wurden. (APA)