Eigentlich hätte die Steuerfrei-Zone für Sparbuchschenker schon heuer geschlossen werden sollen – auf massives Drängen der Kreditwirtschaft hatte das Finanzministerium dann am letzten Tag des Jahres 2002 überraschend eine weitere einjährige Verlängerung verkündet.
Bis 100.000 Euro
Allerdings mit einer Einschränkung: Nur die Schenkung von Sparbüchern bis zu 100.000 Euro ist noch bis Jahresende schenkungssteuerfrei. Sparbücher mit mehr drauf dürfen nur unter nahen Verwandten bis Jahresende steuerfrei verschenkt werden. Ein solches Steuerzuckerl dürfte Experten zufolge auch nie mehr wiederkommen.
Nicht befreit ist die Schenkung von Bargeld, von Wertpapieren oder die Schenkung durch Überweisung von Konto zu Konto.
Die Steuerexperten der Süd- Ost-Treuhand (SOT) warnen allerdings vor Fehlern beim Sparbuchschenken, die den Fiskus doch noch zu seiner Steuer verhelfen könnten.
Der richtige Weg
Der Betrag muss auf einem Sparbuch eingezahlt sein, das auf den Namen des Schenkenden lautet. Vor der Schenkung die Seite des Sparbuches kopieren, die den letzten Einzahlungsbetrag ausweist. Schenker und Beschenkter müssen diese Kopie unterschreiben und das Datum 2003 dazuschreiben. Der Beschenkte sollte dann so schnell wie möglich das Sparbuch auf seinen Namen ändern lassen. Das muss allerdings nicht mehr heuer sein, sagt SOT-Seniorpartner Friedrich Spritzey. Dann muss der Schenker diese Schenkung dem Finanzamt melden.