Gegen eine namentlich gezeichnete Kritik in der Tageszeitung "Die Presse" (vom 29. Oktober 1999) haben Tänzer des Staatsopernballetts beim Landesgericht für Strafsachen Wien Klage eingeleitet. Das musste die "Presse" in ihrer Montag-Ausgabe laut Mediengesetz mitteilen. Die Kläger erachten sich durch die Kritik "in ihrer Ehre gekränkt". Die Antragsteller Brigitte Stadler, Eva Petters, Gregor Hatala, Jürgen Wagner und Christian Tichy verlangen wegen "Herstellung des objektiven Tatbestands der üblen Nachrede, bzw. der Beleidung die Zuerkennung einer Entschädigungszahlung", da ihnen in der Kritik unter dem Titel "Das Ballett tanzt in der Sackgasse" "mangelnde künstlerische Qualität und mangelnde Qualifikation" vorgeworden werde, heißt es in der Mitteilung. "Geht es der Kunstkritik an den Kragen?" In einem Kommentar der "Presse" unter dem Titel "Geht es der Kunstkritik an den Kragen?", heißt es dazu, dass es "dem nicht gerade als große Freundin der Medien bekannten Wiener Landesgericht" durchaus zuzutrauen sei, dass das " - zumindest vor Gericht homogene - Auftreten der Tänzer dort vorerst auch Recht bekommt". "Absolut sicher sind wir aber, dass - wie schon oft - die durch Verfassung und Menschenrechtskonvention gesicherte Medienfreiheit von den obersten gerichtlichen Instanzen wiederhergestellt wird", heißt es in dem Kommentar. In der Analyse über "einige Mißstände" im Staatsopernballett, war u.a. behauptet worden, die Wiener Solisten konnten im Vergleich zu großen internationalen Kompanien "dort höchstens in der letzten Reihe des Corps de ballet mittanzen" oder "Nachdem auch niemand auf Musikalität achtet, verwundert es nicht mehr, wenn 32 Bajaderen oder Schwäne inhomogen über die Bühne wackeln." (APA)