Wien – Konsumentenschützer haben nun die Munition in der Hand, die sie für Klagen gegen die jahrelangen Zinsabsprachen der heimischen Banken im so genannten Lombard- Club brauchen: Detailliert auf 131 Seiten hat die EU-Kommission jetzt das gesamte Urteil gegen den Lombard- Club der heimischen Banker ins Internet gestellt. Tonbandprotokolle und belastende Dokumente, die bei Hausdurchsuchungen bei den Banken sicher gestellt wurden, dienen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) jetzt als Basis für die Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen.

"Die nun endlich veröffentlichte Entscheidung der EU- Kommission zum Lombard- Club liefert uns brisantes Material im Zinsenstreit mit manchen Banken", so der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, "die Kommission bestätigt unsere Vorwürfe, dass sich die Banken gerade bei den Kreditzinsen auf Kosten der Kunden bereichert haben".

Schadenersatz wegen Kartellverstoß

Der VKI werde dieses Material in den nun anstehenden weiteren Klagen gegen BAWAG, P.S.K., einzelne Raiffeisen- und Volksbanken verwenden und die Ansprüche auf Rückzahlung insbesondere auch auf Schadenersatz wegen Kartellverstoß stützen.

Im laufenden Streit um überhöhte Kreditzinsen konnte vor allem mit dem Sparkassensektor eine "zufrieden stellende" außergerichtliche Einigung erzielt werden. Dagegen kommt es gegen andere Banken derzeit zu einer Klagswelle. (DER STANDARD Printausgabe, 3.12.2003,red)