Wien
– Konsumentenschützer
haben nun die Munition in der
Hand, die sie für Klagen gegen
die jahrelangen Zinsabsprachen der heimischen Banken
im so genannten Lombard-
Club brauchen: Detailliert auf
131 Seiten hat die EU-Kommission jetzt das gesamte
Urteil gegen den Lombard-
Club der heimischen Banker
ins Internet gestellt. Tonbandprotokolle und belastende Dokumente, die bei Hausdurchsuchungen bei den Banken sicher gestellt wurden, dienen
dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) jetzt als Basis für die Vorbereitung von zivilrechtlichen Klagen.
"Die nun endlich veröffentlichte Entscheidung der EU-
Kommission zum Lombard-
Club liefert uns brisantes Material im Zinsenstreit mit manchen Banken", so der Leiter
der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba, "die Kommission
bestätigt unsere Vorwürfe,
dass sich die Banken gerade
bei den Kreditzinsen auf Kosten der Kunden bereichert haben".
Schadenersatz wegen Kartellverstoß
Der VKI werde dieses Material in den nun anstehenden
weiteren Klagen gegen BAWAG, P.S.K., einzelne Raiffeisen- und Volksbanken verwenden und die Ansprüche
auf Rückzahlung insbesondere auch auf Schadenersatz wegen Kartellverstoß stützen.
Im laufenden Streit um
überhöhte Kreditzinsen konnte vor allem mit dem Sparkassensektor eine "zufrieden stellende" außergerichtliche Einigung erzielt werden. Dagegen
kommt es gegen andere Banken derzeit zu einer Klagswelle. (DER STANDARD Printausgabe, 3.12.2003,red)