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Sie berichten in der Ausgabe des Online-Mediums derStandard.at vom 18.09.2003 unter der Rubrik derStandard.at/etat/medien/print und der Überschrift "Eine miese Aktion, die sehr weh getan hat", dass Johann Oberauer, Herausgeber der Medienzeitschrift "Der österreichische Journalist", gegen die News-Gruppe vor Gericht Recht bekommen habe.

"News" sei nach sämtlichen Instanzen zur ganzseitigen Urteilsveröffentlichung in "News", "Format", "TV-Media" und "Profil" verpflichtet worden. EUR 10.000,-- habe die Verlagsgruppe an "Der österreichische Journalist" gezahlt, um sich das zu ersparen. Oberauer habe den Betrag an aidskranke Kinder in Südafrika und ans SOS-Kinderdorf gespendet. Das eigentliche Ansinnen Herrn Oberauers sei jedoch gewesen, den News-Boss dazu zu bringen, die EUR 10.000,-- von sich aus in eine groß angelegte Leseraktion zu investieren. Er habe ihn zweimal gebeten, das zu initiieren. Sein Wunsch wäre gewesen, dass "News" mit EUR 10.000,-- eine Aktion für die Kinder macht, sage Oberauer.

Diese Behauptungen sind irreführend unvollständig und unrichtig. In dem von der Johann Oberauer GmbH als Medieninhaber der Zeitschrift "Der österreichische Journalist" gegen die Verlagsgruppe NEWS Beteiligungs GmbH & Co KG, der früheren Medieninhaberin von "News", "Format" und "TV-Media", geführten Verfahren wurde auf die Veröffentlichung des Urteiles im Branchenblatt "Extradienst" sowie in "News", "Format" und "TV-Media", nicht aber im "Profil", erkannt.

Über Anfrage der Verlagsgruppe News GmbH, ob die allfälligen Veröffentlichungsansprüche der Johann Oberauer Gesellschaft mbH nicht bereinigt werden könnten, hat die Johann Oberauer GmbH durch ihren Rechtsanwalt die Zurückziehung der Berufung sowie die Bezahlung der Kosten und einer für das SOS-Kinderdorf bestimmten Spende verlangt. In weiterer Folge haben die Johann Oberauer GmbH und die Verlagsgruppe News GmbH sich auf eine Spende iHv EUR 10.000,--, die an "Kinder unserer Welt" und "SOS-Kinderdorf" zu gleichen Teilen gehen sollten, die Zurückziehung der Berufung und die Zahlung geeinigt. Diese Zahlungen sollten zu Handen des Rechtsanwaltes der Johann Oberauer GmbH erfolgen. Nach dieser Einigung hat der Rechtsanwalt der Johann Oberauer GmbH dem Vertreter der Verlagsgruppe News GmbH mitgeteilt, dass die Überweisung auch direkt an diese Organisationen erfolgen könne, wenn dies zugleich mit einem Spendenaufruf oder einem dieser Institutionen entsprechend bewerbenden redaktionellen Beitrag erfolge. Wenn die Verlagsgruppe News GmbH die Spendenzahlung aber nicht medial verwerten wolle oder könne, würde sich der Vorschlag erübrigen.

Nie wurde der Verlagsgruppe News GmbH, ihren Vertretern oder Mitarbeitern von Johann Oberauer oder der Johann Oberauer GmbH vorgeschlagen, dass der Betrag von EUR 10.000,-- nicht gespendet, sondern in eine groß angelegte Leseraktion investiert werden solle.