Kurt Lichtl, Anwalt des mutmaßlichen Brandstifters von St. Georgen, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird jetzt medienrechtlich gegen jene Zeitungen vor gehen, die das Foto seines Mandanten so veröffentlicht haben, dass der 16-Jährige erkennbar war, und die auch dessen vollen Namen ausgeschrieben haben. Dies betreffe vor allem die "Kronen Zeitung", sagte Lichtl. Aber auch gegen "News" werde er medienrechtliche Schritte unternehmen. Der Anwalt schloss nicht aus, dass es nach der Klagsdrohung auch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte. In St. Georgen an der Gusen im oberösterreichischen Mühlviertel hatte es seit Ende Oktober vergangenen Jahres insgesamt 13 Brandstiftungen gegeben. Am 11. Jänner wurde ein 16jähriger Lehrling ausgeforscht, der die Brandlegungen zugab. Das Motiv ist bis heute nicht völlig klar geworden, angeblich stand der Bursche unter psychischem Druck, weil seine Mutter nach Amerika auswandern wollte. Nach der Verhaftung des Tatverdächtigen wurde in den Medien umfangreich darüber berichtet. Zuletzt hatten Politiker aller Parteien Kritik an der Berichterstattung diverser Medien geübt. Mit der vollen Namensnennung und Bildern des Verdächtigen sei gegen bestehende Gesetze verstoßen worden, lautete der Tenor.(APA)