Klagenfurt - Zwischen der Personalvertretung beim Amt der Kärntner Landesregierung und der Landesamtsdirektion sowie in weiterer Folge dem Landeshauptmannbüro ist es zu einem Disput wegen Dienstfreistellungen gekommen. Konkret geht es um die Forderung, dass wie bisher drei Personalvertreter vom Dienst freigestellt werden sollen. Derzeit gibt es aber nur zwei derartige Bewilligungen.

Der Obmann der Zentralpersonalvertretung, Herwig Rettenbacher, erläuterte am Montag gegenüber der APA, dass laut Landespersonalvertretungsgesetz der Zentralpersonalvertretung zwei Dienstfreistellungen zustünden. Seit dem Jahre 1977 gebe es allerdings per Regierungsbeschluss eine dritte Freistellung, und zwar für den Obmann der Dienststellenpersonalvertretung beim Amt der Landesregierung. Dieser vertrete immerhin rund 1.700 Beamte. Nunmehr weigere man sich jedoch, den neuen Personalvertretungsobmann Herbert Fritz vom Dienst freizustellen, beklagte Rettenbacher.

Brief an Haider

Rettenbacher hat sich deswegen Anfang Oktober in einem Brief an Landeshauptmann Jörg Haider gewandt und darauf hingewiesen, dass seit mehr als 25 Jahren drei Personalvertreter - zwei per Gesetz und einer per Regierungsbeschluss - dienstfrei gestellt seien. Als im Juli dieses Jahres der Chef der Dienststellenpersonalvertretung in Pension gegangen sei, "erfolgte eine der Zentralpersonalvertretung nicht verständliche Ablehnung", auch seinen Nachfolger vom Dienst zu befreien.

Er habe bis heute vom Landeshauptmann keine Antwort auf sein Schreiben erhalten, sagte Rettenbacher. In seinem Brief an Haider hat der Personalvertretungsobmann auch den Verdacht geäußert, dass die Ablehnung der Dienstfreistellung "mit der Verfolgung anderer, persönlicher Gründe zu tun hat". Rettenbacher erwähnte in diesem Zusammenhang ein angebliches Telefonat zwischen ihm und Haiders damaligem Bürochef Dieter Platzer, der sich um die Funktion des stellvertretenden Landesamtsdirektors beworben hat.

Telefonat mit Haiders Ex-Bürochef

In diesem Telefonat soll Platzer erklärt haben, die Dienstfreistellung sei "kein Problem, sofern Dr. Rettenbacher LHStv. Dr. Peter Ambrozy und LR Dr. Gabriele Schaunig-Kandut dazu bewegen könne, der Bestellung von Dr. Platzer zum Landesamtsdirektor-Stellvertreter zuzustimmen", heißt es in dem Schreiben Rettenbachers an Haider.

Rettenbacher betonte in seinem Brief weiters, dass "die Dienstfreistellung von Herrn Fritz rechtlich durchsetzbar" sei. Dem gegenüber war in einem - mit dem Namen von Landesamtsdirektor Reinhard Sladko abgestempelten, aber nicht unterzeichneten - Schreiben der Landesamtsdirektion darauf hingewiesen worden, dass laut Landespersonalvertretungsgesetz "höchstens zwei Personalvertreter unter Fortzahlung der laufenden Bezüge ... vom Dienst freizustellen" seien. Und weiter: "Herr Reg. Rat Fritz hat daher seine Personalvertretungstätigkeit neben seinen ursächlichen Berufspflichten und möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben."

Diese Auffassung wird von Rettenbacher aber keineswegs geteilt. Die Freistellung des dritten Personalvertreters hätte man vor zwei Jahren bei den Personalvertretungswahlen beeinspruchen müssen, doch sei das nicht geschehen. Rettenbacher kündigte an, wegen der verweigerten dritten Freistellung jetzt den Verwaltungsgerichtshof anzurufen. (APA)