Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach eingehender Prüfung keine Anzeichen für Unrechtmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf der Eurofighter gefunden. Rudolf Fußi, umtriebiger Initiator des Anti-Abfangjäger-Volksbegehrens, hatte zuletzt in einer umfangreichen Sachverhaltdarstellung die "Verwirklichung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Abfangjägern" moniert. "Die Behauptungen des Herrn Fußi haben sich als reine Luftblasen erwiesen", hielt dazu nun Staatsanwalt Erich Müller am Montag im Gespräch mit der APA fest.

"Fußis Angaben widerlegt"

Nachdem Fußi erklärt hatte, ein Offizier des Bundesheeres wäre in der Begutachtungskommission "genötigt" worden, den Eurofighter-Deal positiv zu bewerten, war das Bundeskriminalamt mit Ermittlungsschritten betraut worden. "Fußis Angaben wurden widerlegt", teilte der zuständige Staatsanwalt jetzt kurz und bündig mit.

Im Zuge der Erhebungen habe sich nämlich heraus gestellt, "dass die angebliche Nötigung nicht in der Androhung oder Ausübung von Gewalt im physischen oder psychischen Sinne bestanden haben soll, sondern darin, dass die Mehrheit in der Kommission gegen einen gestimmt hat", sagte Müller. Demnach sollen in dem fünfköpfigen Gremium mit einer Ausnahme alle Vertreter für die Beschaffung der Eurofighter gewesen sein. "Darin eine Nötigung zu sehen, dass einer überstimmt wird, ist rechtlich gesehen ein Blödsinn. Zumal es bei der Abstimmung ja keinen Zwang gegeben hat", bemerkte Müller.

Bestbieter sei zum Zug gekommen

Für die Anklagebehörde hat sich die Causa Eurofighter damit vorerst erledigt. Sollte nicht neues Beweismaterial auftauchen, wird es keine weiteren Ermittlungen und somit auch kein Verfahren geben. Die Sache sei "umfassend und auch die Gegengeschäfte in jede Richtung geprüft worden", meinte Müller. Es sei der Bestbieter zum Zug gekommen. (APA)