Paris - Das offizielle Pensionsantrittsalter liegt in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei 65 Jahren, wobei die Menschen in Wirklichkeit meist früher in den Ruhestand treten. Die italienische Regierung folgt mit ihren Beschlüssen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsalters, gegen die am Freitag in ganz Italien gestreikt wurde, dem Beispiel Frankreichs und Österreichs. Die Erhöhung des Pensionsalters gehört zu einem Paket von Maßnahmen, das die EU ihren Mitgliedstaaten empfiehlt, um Probleme bei der Pensionsfinanzierung vor dem Hintergrund einer stetig alternden Bevölkerung zu vermeiden.

Die Reformentwurf, den die Regierung von ITALIEN Anfang Oktober verabschiedete, sieht eine Verschärfung der Bedingungen für den Eintritt in den Ruhestand vor. Ab 2008 müssen Männer und Frauen 40 Beitragsjahre nachweisen, um mit 65 Jahre (Männer) bzw. 60 (Frauen) in Pension zu gehen. Zurzeit können Arbeitnehmer mit 57 Jahren und Selbstständige mit 58 Jahren in Frühpension gehen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen können.

Härtere Bedingungen gibt es neuerdings auch in ÖSTERREICH: Eine im Juni vom Parlament verabschiedete Pensionsreform bedeutet eine schrittweise Abschaffung der Frühpension bis 2017. Wer vor 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) in den Ruhestand gehen will, muss empfindliche Abschläge in Kauf nehmen. Derzeit liegt das faktische Pensionsantrittsalter der Österreicher im Schnitt bei 59, der Österreicherinnen bei 57 Jahren. Daneben ist vorgesehen, dass der volle Pensionsanspruch von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage erst nach 45 Beitragsjahren statt wie bisher nach 40 Jahren erreicht wird. Zur Berechnung der Pensionshöhe sollen nicht mehr wie bisher die besten 15 Arbeitsjahre herangezogen werden; diese Zeitspanne soll schrittweise auf 40 Jahre angehoben werden.

Auch das Parlament in FRANKREICH hat im Juli eine Pensionsreform verabschiedet, die volle Pensionsbezüge an 40 Beitragsjahre knüpft. Ab 2009 wird die notwendige Beitragszeit jährlich um ein Quartal erhöht, so dass sie 2012 bei 41 Jahren und 2020 bei 42 Jahren liegen wird - und zwar sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Das gesetzliche Pensionsalter wurde bei 60 Jahren belassen. Wer allerdings mit 14, 15, oder 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten, kann ab 2004 auch früher in Pension gehen, sobald er die notwendige Zahl an Beitragsjahren beisammen hat.

Auch in DEUTSCHLAND ist das gesetzliche Pensionsalter 65 Jahre, doch tatsächlich hören die Menschen im Schnitt mit 62 Jahren auf zu arbeiten. Die deutsche Bundesregierung will das tatsächliche Pensionsalter bei 63 Jahren stabilisieren. Die Frage einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre stellt sich nach den Worten von Kanzler Gerhard Schröder nicht vor dem Jahr 2010.

In BELGIEN ist das gesetzliche Pensionsalter 65 Jahre für Männer, 62 Jahre für Frauen, allerdings wird das Pensionsalter für die Frauen ab 2009 ebenfalls auf 65 Jahre angehoben.

Berufstätige in DÄNEMARK gehen im Schnitt zwischen 60 und 65 Jahren in den Ruhestand, das gesetzliche Pensionsalter liegt bei 65 Jahren.

In SPANIEN ist das gesetzliche Pensionsalter 65 Jahre, tatsächlich treten die Menschen im Schnitt mit 63 Jahren in den Ruhestand.

Auch in GROSSBRITANNIEN liegt das gesetzliche Pensionsalter bei 65 Jahren für Männer, 60 Jahren für Frauen und Beamte. Diese beiden Gruppen sollen aber in den kommenden Jahren auch erst mit 65 aufhören zu arbeiten: Frauen ab 2010, Beamte ab 2006.

In GRIECHENLAND verabschiedete das Parlament 2002 ein Gesetz, das den Eintritt in den Ruhestand nach 37 Berufsjahren ungeachtet des Lebensalters vorsieht.

In den NIEDERLANDEN, PORTUGAL und SCHWEDEN ist das gesetzliche Pensionsalter ebenfalls 65 Jahre. (APA)