Die Vorgeschichte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang Oktober in einem lang erwarteten Grundsatzentscheid festgestellt, dass die von den Gemeinden kassierte Getränkesteuer auf Alkohol rechtswidrig sei und Hoteliers, Gastwirte und Händler diese zurückverlangen können. Theoretisch geht es dabei um eine Summe von 1,2 Mrd. Euro.
Musterklage
"Weil der Gemeindebund aber weder Anstalten für finanzielle Vorsorge trifft, noch Alternativmodelle verhandelt, soll jetzt eine Musterklage für möglichst viele Hoteliers billig Klarheit schaffen, wie es weitergeht", so Schellhorn. Freilich muss da noch die Hürde des "Bereicherungsverbotes" überwunden werden. Demnach können nur jene Betriebe Cash einfordern, welche die im Rathaus abgelieferte Steuer nicht an ihre Gäste weitergereicht haben.
Schellhorn bleibt aber gelassen: "Das macht uns keine Sorgen." Experten gehen davon aus, so der ÖHV-Präsident, dass ohne betriebswirtschaftliche Prüfung kein Nachweis darüber möglich ist, ob die Getränkesteuer im Einzelfall tatsächlich dem Gast verrechnet wurde oder nicht. Damit befasste Juristen würden sogar davon ausgehen, dass der Nachweis einer Überwälzung von Umsatz- und Verbrauchssteuer überhaupt nicht möglich sei.