Steyr - Der Angeklagte wird durch keinen Fingerabdruck, durch keine DNA-Spur belastet. Und trotzdem ist die Staatsanwaltschaft sicher, genug Indizien gegen einen 51-jährigen Welser Geschäftsmann gesammelt zu haben, um eine Verurteilung wegen Mordes erreichen zu können. Der Prozess um den Tod eines Erfinders aus Bad Hall begann am Montag in Steyr.

Der Fall hatte im Vorjahr für Aufsehen gesorgt, da die Exekutive ursprünglich von einem Suizid des 54 Jahre alten Elektroingenieurs ausgegangen war. Erst bei der Obduktion stellte sich heraus, dass der Mann in seinem Werkschuppen von zwei Kugeln in den Kopf getroffen worden war. Die Ermittlungen begannen verspätet, Spuren konnten keine mehr gefunden werden. Auch die Tatwaffe blieb verschwunden.

Verdächtiger

Dennoch präsentierten die Kriminalisten nach wenigen Tagen einen Verdächtigen. Der Mann soll viel Geld investiert haben, das wegen Erfolglosigkeit des Erfinders keine Rendite abwarf. Daraufhin wollte er den Bastler zum Abschluss einer Lebensversicherung überreden, was dieser verweigerte. Der Geschäftsmann soll dann die Unterschrift des späteren Mordopfers gefälscht haben. In weiterer Folge habe er einem Bekannten auch ein Angebot zur Anheurung eines Killers gemacht, behauptet die Anklage.

Schließlich soll der Welser den Mord aber selbst begangen haben. Er beteuert seine Unschuld, sein Anwalt betont, dass sein Mandant zur Tatzeit gegolft habe. Der Prozess dauert bis Donnerstag. (APA, moe, Der STANDARD, Printausgabe, 21.20.2003)