Wien - Der Nationalrat beschließt am Donnerstag das heftig umstrittene neue Asylgesetz. Kern der Novelle ist eine Verkürzung der Verfahren. Innerhalb von maximal 72 Stunden soll in den neuen Erstaufnahme-Zentren entschieden werden, ob der Flüchtling sofort Asyl erhält, gleich abgeschoben wird oder sein Antrag einer eingehenderen Prüfung unterzogen wird.

Neuerungsverbot

Besonders kritisiert an der Novelle wird das so genannte Neuerungsverbot. Dieses verbietet es im Regelfall, beim Verfahren der zweiten Instanz neue Fakten vorzulegen. Dies ist insofern von Bedeutung, als in den letzten Jahren immerhin jeder fünften Berufung stattgegeben wurde.

Ebenfalls heftig umstritten ist der neue Passus, wonach ein Asylwerber noch während des Berufungsverfahrens abgeschoben werden kann. Zusätzlich für heftigen Widerstand der NGOs und für Verfassungsbedenken sorgt eine Regelung, wonach der Bund nicht nachträglich für Regressforderungen herangezogen werden kann, die Flüchtlings betreuende Organisationen gemäß zwei OGH-Urteilen stellen dürften.

"Kundmachungsreformgesetz"

Weiters auf der Tagesordnung des Nationalrats steht das "Kundmachungsreformgesetz": Künftig werden Gesetze und andere Rechtsvorschriften nur mehr über das Internet kundgemacht. Wer keinen Zugang hat, erhält das Recht, "gegen ein angemessenes Entgelt" Ausdrucke der Bundesgesetzblätter zu bekommen. Ebenso vom Nationalrat beraten werden Berichte der Volksanwaltschaft für die Jahre 2001 und 2002 sowie ein Antrag der Grünen auf ein "Klima-Konjunkturpaket". (APA)