Wien - Der Nationalrat beschließt am Donnerstag das heftig
umstrittene neue Asylgesetz. Kern der Novelle ist eine Verkürzung der
Verfahren. Innerhalb von maximal 72 Stunden soll in den neuen
Erstaufnahme-Zentren entschieden werden, ob der Flüchtling sofort
Asyl erhält, gleich abgeschoben wird oder sein Antrag einer
eingehenderen Prüfung unterzogen wird.
Neuerungsverbot
Besonders kritisiert an der Novelle wird das so genannte
Neuerungsverbot. Dieses verbietet es im Regelfall, beim Verfahren der
zweiten Instanz neue Fakten vorzulegen. Dies ist insofern von
Bedeutung, als in den letzten Jahren immerhin jeder fünften Berufung
stattgegeben wurde.
Ebenfalls heftig umstritten ist der neue Passus, wonach ein
Asylwerber noch während des Berufungsverfahrens abgeschoben werden
kann. Zusätzlich für heftigen Widerstand der NGOs und für
Verfassungsbedenken sorgt eine Regelung, wonach der Bund nicht
nachträglich für Regressforderungen herangezogen werden kann, die
Flüchtlings betreuende Organisationen gemäß zwei OGH-Urteilen stellen
dürften.
"Kundmachungsreformgesetz"
Weiters auf der Tagesordnung des Nationalrats steht das
"Kundmachungsreformgesetz": Künftig werden Gesetze und andere
Rechtsvorschriften nur mehr über das Internet kundgemacht. Wer keinen
Zugang hat, erhält das Recht, "gegen ein angemessenes Entgelt"
Ausdrucke der Bundesgesetzblätter zu bekommen. Ebenso vom Nationalrat
beraten werden Berichte der Volksanwaltschaft für die Jahre 2001 und
2002 sowie ein Antrag der Grünen auf ein "Klima-Konjunkturpaket". (APA)