Tatsächlich zeichnet die Aktienaffäre im Ausschuss ein skandalöses Sittenbild, wie schwarz-blaue Regierungspolitiker Gesetze wie einen x-beliebigen Wisch behandeln. Unter dem schützenden Mantel der Vertraulichkeit haben es einige der Volksvertreter mit der Wahrheit über ihren Aktienbesitz nicht so genau genommen und allem Anschein nach Leer- oder Falschmeldungen abgegeben. Oppositionspolitiker haben die Öffentlichkeit informiert und müssen sich nun von den "Ertappten" den Bruch der Vertraulichkeit vorwerfen lassen.
Das ist Täterumkehr im klassischen Stil. Wo Vertraulichkeit zum Schutz für das Verdrehen der Wahrheit missbraucht wird, hat sie ausgedient. Darum ist das Verhalten der betroffenen Regierungsmitglieder nicht nur eine unerträgliche Geringschätzung des Gesetzes, sondern auch ein Affront gegenüber parlamentarischen Kontrolleinrichtungen und der Öffentlichkeit, die sich sehr wohl an die Gesetze zu halten hat.