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Die Spannung in Europas E-Wirtschaft steigt: Die EU wird am Montag ihre Detailvorschläge für die Ausgestaltung des gesellschaftsrechtlichen Unbundling auf den Tisch legen

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Wien - Die heimische Energiebranche kämpft verbissen gegen strenge Bestimmungen beim "Unbundling", der gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzes von Erzeugung und Vertrieb. Österreichs Energieregulator Walter Boltz nimmt den Widerstand gelassen, er gibt Gas bei der Umsetzung: Spätestens im Frühjahr sollen die entsprechenden Gesetzesnovellen im Parlament in Wien liegen.

Bereits am Montag wird die EU die genauen Bedingungen für die Entflechtung vorstellen. Konkret müssen die Bereiche Netz und Dienstleistungen (Information und Logistik) eigene Unternehmen werden. Das Verhältnis dieser Unternehmen zu der bis jetzt verflochtenen Sparte Erzeugung und Vertrieb soll dann genau so sein wie mit jeder anderen, nicht verwandten Firma.

Dazu gehört auch, dass personelle Verquickungen auf der obersten Führungsebene wie auch beim mittleren Management Tabu sind. "Die Manager der Verteilnetzbetreiber dürfen weder direkt noch indirekt in Firmenstrukturen des integrierten Energiekonzerns für das Tagesgeschäft bei Erzeugung oder Übertragung zuständig sein", heißt es in einem internen Papier der EU-Kommission.

Strenge Trennung

Die gleiche strenge Trennung sei auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nötig: nämlich die Schaffung selbstständiger Teilunternehmen. Wenn nötig, müssten die Firmen ihre Satzungen in diese Richtung ändern, was bis zu einem "Entherrschungsvertrag" gehen könne.

Grund für die Verschärfung der Regeln: Die organisatorische und buchhalterische Trennung alleine reiche nicht aus, für einen funktionierenden Wettbewerb sei eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung nötig. Nur so könnten Quersubventionen innerhalb der Konzerne hintangehalten werden.

"Minimalkriterien"

Diese Grundsätze seien aber "Minimalkriterien", so die EU, die die Länder noch verschärfen können. Auf der Vorschlagsliste kommt es für die Energiewirtschaft knüppeldick: unterschiedliche Namen für die Spaltprodukte, was die Kultur der Trennung auch unter den Mitarbeitern verankere. Dazu verschiedene Firmengebäude. Nicht einmal Internetlinks zwischen den Homepages sollte es geben.

Die Argumente der Strombosse gegen das totale Unbundling: Dadurch werden Synergien bewusst zerschlagen und die Kosten steigen. Weiters bedrohe die gesellschaftsrechtliche Aufdröselung die Versorgungssicherheit, fürchtet Michael Pistauer vom Verband der Elektrizi- tätsunternehmen Österreichs (VEÖ). Dem kann Boltz wenig abgewinnen: "Gerade durch ein sauberes Unbundling ist gewährleistet, dass jeder Cent, der für das Netz eingehoben wird, auch im Netz bleibt."

Dass das Unbundling eine kalte Enteignung sei, lässt der Regulator so nicht gelten. "Die Eigentumsbeschränkungen werden durch eine Mindestrendite von 7,4 Prozent des eingesetzten Eigenkapi- tals aufgewogen." Schließlich behielten die Konzerne wei- ter ihre Verfügungsrechte. "Wenn sie die Netze nicht mehr wollen, können sie sie ja den Ländern verkaufen." (Clemens Rosenkranz, Der Standard, Printausgabe, 20.10.2003)