Besseres Service
"In Zukunft sollen das Service am Kunden besser und die Mitteilungen klarer formuliert werden", sagte Seiss. Der bisherige Standarbrief werde sicherlich geändert, sobald die alten Formulare aufgebraucht seien. In der Zwischenzeit würde er den Versicherten raten, sich nach den inländischen Bestimmungen anstelle der "Tarifbestimmungen des Vertragsstaates zu halten", so der SGKK-Direktor und fügte hinzu: "Man lernt aus Beschwerden."
Unverständliche Fragebögen
Zur Vorgeschichte: Eine Salzburgerin reichte bei der GKK einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Arztbehandlung in Griechenland (starke Sonnenallergie verbunden mit Spritzen etc., Anm.) ein. Einige Wochen später flatterte ihr ein Schreiben der GKK - mit dem Aufdruck "Gesundheit und Service" - ins Haus, indem sie gebeten wurde, einen Fragebogen auszufüllen, ob sie nach inländischen Bestimmungen oder nach den Tarifbestimmungen des Vertragsstaates" abgegolten haben wolle.
Abgesehen von der für sie unverständlichen juristischen Formulierung teilte man ihr auch Folgendes mit: "Ob die Kostenrechnung nach inländischen Tarifen höher oder niedriger ausfällt, als nach den ausländischen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht im Vorhinein beurteilt werden. (Diesbezügliche Anfragen bei der Kasse können daher nicht beantwortet werden!) Sie werden ersucht, definitiv anzugeben, nach welchen Tarifbestimmungen Sie die Bearbeitung wünschen."