Der Druck auf kranke Arbeitnehmer nimmt massiv zu, erklärt die Arbeiterkammer. In Salzburg registriert die Arbeiterkammer etwa 15 Beschwerden von Arbeitnehmer pro Woche.

Ein Facharbeiter wurde auf die Straße gesetzt, weil er sich von seinem Hausarzt krank schreiben ließ und nicht von einer Vertrauensärztin des Betriebs. Laut AK-Rechtsexperten ist diese Vorgangsweise grob gesetzwidrig. "Kein Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer vorzuschreiben, von welchem Arzt er sich behandeln lässt oder gar selbst eine Untersuchung anzuordnen!", so der Salzburger AK-Präsident Sigfried Pichler.

„Arbeitnehmer sind lediglich verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und, wenn es der Chef verlangt, eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Während des Krankenstands kann die Gebietskrankenkasse den Patienten zum vertrauensärztlichen Dienst vorladen", erklärt AK-Rechtsexpertin Cornelia Schmidjell.

Der kranke Arbeiter erhielt einige Tage nach seiner Krankmeldung schriftlich die fristlose Entlassung, mit der Begründung, er habe sich nicht von der betrieblichen Vertrauensärztin untersuchen lassen.

Juristen der Salzburger Arbeiterkammer haben den Fall übernommen und wollen um die Rechte des Facharbeiters kämpfen. (red)