Sie sei "eine alte, in verschiedenen Organsystemen kranke Frau", gewesen, meinte er im Gespräch mit der APA. Auch das Gesundheitsamt (MA 15), das die gerichtsmedizinische Obduktion der Patientin angeordnet hatte, ließ verlauten, der Vorgang sei "routinemäßig" erfolgt.
Die Verstorbene sei im Vorfeld monatelang im Wiener Wilhelminenspital behandelt worden, von Anfang an sei klar gewesen, "dass die Prognose dieser Frau sehr schlecht ist", meinte Gabriel. Da sich der Tod in der geriatrischen Abteilung ereignet habe, sei ein Amtsarzt der MA 15 für die Totenbeschau zuständig gewesen. Dieser habe die Ursache nicht hinreichend klären können, und daraufhin eine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet. Das komme in vielen Krankenhäusern "in unterschiedlichem Ausmaß" vor und sei nichts ungewöhnliches, meinte der Spitalsleiter.
Kein schwerer Pflegemissstand