Salzburg - Immer häufiger gehen Anrainer gegen ballspielende Kinder gerichtlich vor. Während der Ausgang des Rechtsstreits zwischen einem Kindergarten und einem Ärzteehepaar in Salzburg wegen des Lärms der Kinder noch offen ist, wurde nun ein weiterer Fall in Salzburg bekannt, bei dem Kindern das Ballspielen durch die Gemeinde verboten wurde.

Ein Anrainer hatte mit einem Gutachten belegt, dass der Lärm des Ballspielens die Gesundheit schädige. Die Gemeinde Wals-Siezenheim untersagte daraufhin den Kindern das Ballspielen. Der Nachbar überwacht nun die Einhaltung des Verbotes mit Videokameras.

Gutachten der Dauerschallschutzpegel

"Durch den Lärm des Ballspielens wird laut Gutachten der Dauerschallschutzpegel bis auf 60,5 dBA angehoben. Dies entspricht fast einer Verdreifachung des Lärms. Eine derartige Erhöhung ist laut Richtlinie Nr. 3 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) absolut unzulässig. Verschärfend kommt hinzu, dass dieser Lärm besonders zum Wochenende zunimmt", zitieren die Salzburger Nachrichten aus dem Schreiben des Walser Bürgermeisters Ludwig Bieringer (VP).

Was hier passiert, ist einfach absurd

"Aufgrund dieser Tatsachen ergeht die Anordnung, das Ballspielen (Fußball, Basketball etc.) im Bereich der Steirerstraße einzustellen." "Das Gutachten ist eindeutig. Mir blieb keine Wahl. Trotzdem: Was hier passiert, ist einfach absurd", wird der Bürgermeister zitiert.

Die Familie, die sich über den Lärm beklagt, hat 1974 ein Einfamilienhaus in der Steirerstraße gebaut. Damals war rundherum grüne Wiese. 1996 entstanden daneben mehrere Reihenhäuser. Junge Familien zogen ein und mit ihnen 16 Kinder. "Die Zufahrtsstraße vor meinem Haus wurde zum Spielplatz. Ich kann meine Terrasse nicht mehr benützen. Der Lärm ist nicht auszuhalten", schilderte der Nachbar.

Vor knapp zwei Wochen installierte der lärmgeplagte Walser zwei Videokameras, mit denen er die Einhaltung des Spielverbotes überwacht. Das wiederum bringt die Eltern der Kindern auf die Palme: "Wir fühlen uns Tag und Nacht beobachtet. Das lassen wir uns nicht bieten. Wir werden einen Anwalt einschalten", so eine Mutter.

Rote Karte

Im vergangenen Jahr war ein Salzburger Ärzteehepaar vor Gericht gegangen, weil es sich vom Lärm eines benachbarten Privatkindergartens belästigt fühlte. Im März dieses Jahres wurde in Hörsching in Oberösterreich das Ballspielen auf einem Kinderspielplatz gerichtlich verboten. Ein Anrainer hatte sich von den Kindern und von den Bällen, die immer wieder in seinem Garten landeten, gestört gefühlt. Ein Zaun genügte dem Nachbarn nicht, er zog vor den Richter und die Kinder mussten vom "Rasen". (fern, APA, DER STANDARD Printausgabe 17.10.2003)