42.500 Quadratmeter im Grenzraum zu Nieder- und Oberösterreich sollen neu aufgeteilt werden - Prag verabschiedet entsprechendes Gesetz
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Wien - Zwischen Österreich und Tschechien wird es zu einem
Territoriumstausch kommen. Fast 42.500 Quadratmeter Land im Grenzraum
zu Niederösterreich und Oberösterreich sollen zwischen den beiden
Staaten neu aufgeteilt werden. Das erklärte der Sprecher des
Innenministeriums, Rudolf Gollia. Den Großteil
davon macht das Gebiet um den oberösterreichischen Fluss Maltsch
(Gemeinde Leopoldschlag) aus. Die Maltsch wurde begradigt: Dadurch
sei tschechisches Hoheitsgebiet plötzlich auf österreichischer Seite
gelandet und umgekehrt.
Hintergrund des Tausches ist ein Staatsvertrag, der am 26. Oktober
2001 zwischen Österreich und Tschechien unterzeichnet wurde. Darin
beschlossen die Vertragspartner eine Änderung des Grenzverlaufs. Den
entsprechenden Vorschlag dazu hatte eine bilaterale Grenzkommission
gemacht. "Bei einigen Flussläufen hat es Veränderungen geben, daraus
hat sich Notwendigkeit ergeben, Klarheit zu schaffen", sagte Gollia.
"Weder Österreich noch die Tschechische Republik werden etwas an
Staatsgebiet verlieren."
"Technische Angelegenheiten"
"Das sind technische Angelegenheiten, die die meisten Menschen
überhaupt nicht bemerken werden", erklärte der tschechische
Innenminister Stanislav Gross der Nachrichtenagentur CTK in Prag. Das
tschechische Abgeordnetenhaus hatte einen entsprechenden
Gesetzesentwurf bereits am Mittwoch verabschiedet.
In Österreich werden die Gesetze erst vorbereitet. Die Maßnahme
bedarf sowohl eines Bundesgesetzes als auch eines
oberösterreichischen sowie eines niederösterreichischen
Landesgesetzes. Der Staatsvertrag befinde sich gerade im Parlament,
sagte Gollia. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.