Wien - Klaus Ostendorf, deutscher Investor und seit Juni Mehrheitseigner der insolventen Großbäckerei Ankerbrot, muss sich weiter mit renitenten stillen Gesellschaftern herumschlagen. Diese haben vor vier Jahren über ein Verlustbeteiligungsmodell der Kapital-&-Wert-Anlagegesellschaft dem Traditionsunternehmen ein Gesellschafterdarlehen über insgesamt knapp 17 Millionen Euro gewährt. Ostendorf will diese nun loswerden und machte dies auch zur Bedingung für die Finanzierung des Ausgleichs.

"Über achtzig Prozent" der stillen Gesellschafter, heißt es seitens der Ankerbrot AG, hätten das Angebot angenommen, sich 5,17 Prozent der Darlehensforderung refundieren zu lassen. Anfang Oktober lag die Quote bei der Hälfte.

Kein Anschlusskonkurs

Mit den restlichen wollen Ankerbrot und Kapital & Wert nun weiterverhandeln. Anschlusskonkurs drohe keiner, heißt es aus Unternehmenskreisen. Denn dann würden die Stillen ihre Steuervorteile fast zur Hälfte verlieren.

Es gebe seitens Ostenhof eine Art "Schmerzgrenze", also einen Prozentsatz der insgesamt 1200 stillen Gesellschafter, die dem Abfindungsangebot zustimmen sollten. Wie hoch diese akzeptable Quote ist, wird aber aus verhandlungstaktischen Gründen nicht öffentlich genannt.

Die mit 15. Oktober festgelegte interne Annahmefrist des Angebots hat rechtlich keine Auswirkung. Sollte das Handelsgericht aber bis Ende Oktober den so genannten Kostenbestimmungsbeschluss an Ankerbrot zustellen, dann beginnt eine 30-Tage-Frist, binnen derer die Bestätigungsvoraussetzungen für den Ausgleich zu erfüllen sind. Ende November wäre dann die erste Ausgleichsquote fällig. (DER STANDARD Printausgabe, 16.10.2003, szem)