Berlin - Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Anfechtung der Vaterschaft und zum Umgangsrecht beschlossen. Die Bundesregierung stärke damit die Rolle des biologischen Vaters und trage so "neuen Familienmodellen" und einer "modernen Vaterschaft" Rechnung, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Der Gesetzentwurf berücksichtige die europäische Rechtsentwicklung.

Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April diesen Jahres. Danach ist der Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, nicht mit dem Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar.

Bisher ist der biologische Vater zum Beispiel weitgehend rechtlos, wenn er ein Kind mit einer verheirateten Frau bekommt. Dann ist der Ehemann der Frau kraft Gesetz der rechtliche Vater des Kindes. Nach dem Entwurf kann der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes - in dem Beispiel des Ehemanns - anfechten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der rechtliche Vater mit dem Kind eine "sozial-familiäre Beziehung" hat.

Diese ist auch Richtschnur beim geänderten Umgangsrecht: Es soll künftig neben Bezugspersonen wie den biologischen Vater auch weitere Verwandte wie Urgroßeltern oder Onkel und Tanten einschließen. Voraussetzung ist stets, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient. (APA)