Das US-Justizministerium hat laut Wall Street Journal im Rechtsstreit um den Child Online Protection Act (COPA) erneut Berufung eingelegt. Der Streit in den USA rund um die Frage, wie Minderjährige gegen schädliche Inhalte aus dem Internet zu schützen sind, geht in die zweite Runde.

Strafen bis zu 50.000 Dollar und sechs Monate Haft

Im Oktober 1998 war das Verbot der Internet-Pornografie vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet worden. Es sieht für Betreiber kommerzieller Webseiten, die "für Minderjährige schädliches Material" anbieten, Strafen bis zu 50.000 Dollar und sechs Monate Haft vor. Als schädlich werden Bilder, Tonaufnahmen oder Schriften deklariert, "die einem lüsternen Interesse an Nacktheit, Sex und Ausscheidung dienen".

Freie Meinungsäußerung

Die American Civil Liberties Union (ACLU), die Buchverkäufer, Künstler und Webseitenbetreiber vertritt, fürchtete um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und focht das Gesetz an. Das Berufungsgericht United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia stoppte den Child Online Protection. Die Begründung lautete, das Gesetz sei nicht zielgerichtet. Dadurch könnten auch Anbieter betroffen sein, deren Inhalte vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Prüfung

Nun hat das Höchstgericht abermals zu prüfen, ob das Gesetz den Zugang zu Inhalten zu stark einschränkt und ob die Regierung ein Autorisierungsverfahren für alle Anbieter von pornographischem Material fordern darf. Dann müsste sich nämlich jeder Besucher "eindeutiger Seiten" durch Angabe einer Kreditkartennummer eindeutig als Nutzer identifizieren. (pte)