Verkehr & Kosten
Panne: "Einstweilige" nicht zugestellt
Zustellung des RsA-Briefs ohne einstweiligen Verfügung
Wien/Schwechat - Die Gewerkschaft hat am Mittwoch mitgeteilt,
Rechtsmittel gegen das vom AUA-Vorstand erwirkte gerichtliche Verbot
einer Betriebsversammlung (BV) am vorigen Samstag einzulegen. Die
Anwälte seien bereits damit befasst, sagte der Fachsekretär Bord von
der Gewerkschaft Handel Transport Verkehr (HTV), Robert Hengster, am
Wiener Flughafen bei der Streikversammlung am Mittwoch. Im
übrigen sei die "Einstweilige" als nicht zugestellt zu betrachten. An die Richterin, die den betreffenden RsA-Brief Ende voriger
Woche persönlich überreichte, richtete er den Rat, das nächste Mal
auch die Einstweilige Verfügung selbst in den Brief zu stecken. In
dem RsA-Brief sei nämlich nicht die Verfügung, sondern nur die
Rechtsmittelbelehrung dazu und das Ansuchen des Vorstands enthalten
gewesen. "Somit ist klar, dass wir die Einstweilige Verfügung als
nicht zugestellt betrachten", so Hengster.(APA)