Wien/Schwechat - Die Gewerkschaft hat am Mittwoch mitgeteilt, Rechtsmittel gegen das vom AUA-Vorstand erwirkte gerichtliche Verbot einer Betriebsversammlung (BV) am vorigen Samstag einzulegen. Die Anwälte seien bereits damit befasst, sagte der Fachsekretär Bord von der Gewerkschaft Handel Transport Verkehr (HTV), Robert Hengster, am Wiener Flughafen bei der Streikversammlung am Mittwoch. Im übrigen sei die "Einstweilige" als nicht zugestellt zu betrachten. An die Richterin, die den betreffenden RsA-Brief Ende voriger Woche persönlich überreichte, richtete er den Rat, das nächste Mal auch die Einstweilige Verfügung selbst in den Brief zu stecken. In dem RsA-Brief sei nämlich nicht die Verfügung, sondern nur die Rechtsmittelbelehrung dazu und das Ansuchen des Vorstands enthalten gewesen. "Somit ist klar, dass wir die Einstweilige Verfügung als nicht zugestellt betrachten", so Hengster.(APA)