Das Urteil der Pet Shop Boys über Casting-Shows ist hingegen milder geworden
Redaktion
,
Hamburg - Das britische Pop-Duo Pet Shop Boys, als
erbitterte Gegner von Casting-Shows bekannt, hat nun doch Verständnis
für deren Erfolg. "Das Publikum war von der Musikindustrie viel zu
lange von Entscheidungen ausgeschlossen", sagte Bandmitglied Chris
Lowe (44) in einem dpa-Gespräch. "Jetzt freuen sich die Menschen,
endlich mitzubestimmen." In Großbritannien gehe der Casting-Boom
allerdings nach seinen Eindrücken zurück, meinte Sänger Neil Tennant
(49).
Die Pet Shop Boys, die ihre größten Erfolge ("West End Girls",
"Rent") in den 80er Jahren feierten, hatten im vergangenen Jahr in
einem "Spiegel"-Beitrag mit einer scharfen Attacke gegen Musik aus
Casting-Shows in der Branche für Aufsehen gesorgt. "Es sollte
eigentlich nur ein Interview sein", erinnerte sich Tennant. "Dann ist
ein Artikel daraus geworden, und damit so etwas wie ein Manifest.
Jetzt werden wir in Deutschland ständig darauf angesprochen."
Tennant: "Das nehme
ich diesen Leuten richtig übel"
Kein Verständnis haben die beiden Musiker dagegen für Fans, die
ihre Musik in Raubkopien aus dem Internet herunterladen. "Das nehme
ich diesen Leuten richtig übel", sagte Tennant. "Die sagen sich,
diese Popstars sind so reich, das tut denen nicht weh. Aber
komischerweise trauen sie sich das nur bei Musikstücken und nicht im
Alltagsleben."
Dass es immer noch keine effizienten Möglichkeiten für die
Überwachung von Urheberrechten im Internet gebe, kann Tennant nicht
verstehen. "Wenn unser Song mal von irgendeinem polnischen
Radiosender gespielt wird, kann ich sicher sein, dass dafür ein paar
Pfund auf unser Konto kommen. Wieso soll so etwas nicht auch im Web
möglich sein?" Auf jeden Fall konnte die neue Single "Miracles" von
der im November erscheinenden Best-of-CD "PopArt" auf der offiziellen
Bandseite gespielt, aber nicht heruntergeladen werden. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.