"Man hat mich schlecht beraten." "Der Vorwurf ist nichts als heiße Luft." "Ich dachte, ich muss dieses Minipaket an Aktien nicht melden." "Leider ist uns ein Fehler passiert, mein Paket an YLine-Aktien macht doch 0,015 Prozent statt 0,000015 Prozent aus." "Öha, da habe ich doch glatt Aktien im Wert von 130.000 Euro vergessen!" - Was passiert einem normalen Steuerpflichtigen, wenn er seinem Steuerprüfer solche Äußerungen zur Sache auftischt?

Oder: "Ich glaube, ich muss für 175.000 Euro, die mir die Industriellenvereinigung gegeben hat, keine Steuern zahlen." "Für Vortragshonorare muss ich keine Steuern zahlen, weil das von den Firmen gespendet wurde und außerdem gebe ich das einer Stiftung, die ist aber erst in Gründung." Mit so etwas kriegt man eine Betriebsprüfung, die sich gewaschen hat.

Aber unser prachtvoller Finanzminister wagt es, mit solchem Schwachsinn an die Öffentlichkeit zu gehen. Der vor Selbstlob platzende KHG hat die Gesetze zur finanziellen Offenlegung überaus großzügig ausgelegt. Das finden hierzulande viele nicht so arg. Aber mit Rechenfehlern im Ausmaß von drei Stellen hinter dem Komma macht sich ein Finanzminister tödlich lächerlich. (DER STANDARD, Printausgabe, 14.10.2003)