Termin für Schulden-Lösung verstrichen - KSV setzt Wiener Baumeister "allerletzte Frist" bis Mitte nächster Woche
Redaktion
,
Wien - Der prominente Wiener Baumeister Richard Lugner hat
am Donnerstag einen von Gläubigerschutzverbänden gesetzten
Termin verstreichen lassen, bis zu dem er eine wirtschaftliche Lösung
seiner Probleme hätte präsentieren sollen, berichtet die Tageszeitung
"Die Presse" in ihrer Freitagausgabe. Der Kreditschutzverband von
1870 (KSV) habe Lugner eine "allerletzte Frist" bis Mitte letzter
Woche eingeräumt. Lugner lehnte eine Stellungnahme gegenüber der
Zeitung ab.
Lugner hatte den Gläubigern seiner Baufirma im September einen
stillen Ausgleich mit einer Quote von 27,9 Prozent angeboten - ein
Angebot, das aber ohnedies nicht von allen Gläubigern
angenommen wurde. Einige der Gläubiger, die zuvor zugestimmt hatten,
hätten nun ihre Einverständniserklärung zurück gezogen und drohten
mit einer Anzeige wegen Betruges, schreibt das Blatt.
Schleppende Zahlungen
Lugner hat bisher immer erklärt, seine Schulden bezahlen und die
Bauaktivitäten bis Ende 2003 an die neu gegründeten Unternehmen
seiner Söhne Ingenieur Alexander Lugner GmbH und Ing. Lugner Bau GmbH
übergeben zu wollen. Die Einzelfirma Baumeister Ing. Richard Lugner,
für die Lugner mit seinem Vermögen haftet, soll dann liquidiert
werden. Da keine neuen Bauaufträge mehr hereingenommen werden,
erfolgen die Zahlungen schon seit einiger Zeit schleppend, großteils
wird nur gegen Barzahlung geliefert.
Lugner selbst hat sein Vermögen in eine Privatstiftung eingebracht
und besitzt lediglich eine Liegenschaft in der Mollardgasse im 6.
Wiener Gemeindebezirk, die aber mit rund 7 Mio. Euro belastet ist.
Gläubigerbanken sind Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), Erste Bank,
BAWAG und BTV. Welche Summe Lugner auftreiben muss, ist noch nicht
öffentlich bekannt geworden. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.