Wien - Im Laufe der Begutachtung könnten "verschiedene Wünsche" noch Eingang in die neue Teilzeitregelung finden, versucht Haubner im STANDARD-Gespräch die Wogen zu glätten. Wie berichtet hat der Ministerrat letzten Dienstag beschlossen, dass Jungeltern ab 2004 einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes (und danach ein Rückkehrrecht auf Vollzeit sowie besonderen Kündigungsschutz) haben. Das gilt für Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen. Die Betroffenen müssen länger als drei Jahre in der Firma gearbeitet haben.

Die FPÖ hat die Neuregelung im Ministerrat ursprünglich blockiert, um noch mehr Jungeltern mit einzubeziehen.

Doch der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender lehnt sogar die jetzige Regierungsvorlage ab. Der sei ein "Rückfall in die Sozialutopie" und "inakzeptabel", sagte RFW-Obmann und FP-Abgeordneter Maximilian Hofmann. Die Regelung führe zu einer "Quasipragmatisierung" von Angestellten. Dass seine Parteikollegin, Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner, sogar noch weiter gehende Regelungen will, betrachtet er als "gefährliche Drohung".

Haubner wiederum meint, Hofmann habe sich die Vorlage wohl "noch nicht im Detail angeschaut". Sie verweist in diesem Zusammenhang auf spezielle Förderungsmaßnahmen. So ist geplant, dass Betriebe zwei Drittel des Lohnes ersetzt bekommen, wenn ein beim AMS gemeldeter Arbeitsloser als Ersatzkraft eingestellt wird.

Aber auch die beiden schwarzen Bünde ÖAAB und Wirtschaftsbund matchen sich: Der Arbeitnehmerbund hat in einem Leitantrag für den am Samstag stattfindenden Bundestag die Ausweitung der Elternteilzeit auf Betriebe mit mindestens fünf MitarbeiterInnen gefordert. Das klingt für Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf nach "Weltfremdheit". Mit solchen Positionen werde sich der ÖAAB "schwer tun, seinen Wunsch nach einer stärkeren Positionierung innerhalb der ÖVP verwirklichen zu können", so Kopf.

Die Forschungsgesellschaft "Synthesis" hat für die APA ausgerechnet, wie viele Menschen die neue Teilzeitregelung in Anspruch nehmen werden: Theoretisch könnten es 55.000 sein, heißt es. Realistischerweise werden sie 35.800 Frauen und lediglich 700 Männer in Anspruch nehmen. 77 Prozent aller heimischen ArbeitnehmerInnen haben keinen vollen Rechtsanspruch. Für MitarbeiterInnen von Kleinbetrieben sieht die Regierungsvorlage einen maximalen Anspruch bis zum vierten Geburtstag des Kindes vor. Im Streitfall muss die ArbeitnehmerIn dies aber wie bisher selbst einklagen.

Das Land Steiermark will im Rahmen des Wettbewerbs "frauen und familienfreundlichster Betrieb" künftig auch "Väterkonferenz" besonders auszeichnen. (mon/DER STANDARD, Printausgabe, 11./12.10.2003)