Bild nicht mehr verfügbar.

Werbekampagne von Schwarz-Blau: "Kindergeld für alle"
Foto: APA/ARTINGER Guenter
Linz - Eine Lücke im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz kann schwerwiegende Folgen haben, kritisieren jetzt die oberösterreichische Arbeiterkammer und das Linzer Frauenhaus. In bestimmten Fällen könne eine ausländische Frau und Mutter dieses Geld nämlich nur dann beziehen, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Ehemann wohne. Und sei deshalb "völlig von ihm abhängig". In Linz etwa musste eine Thailänderin, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann ins Frauenhaus geflüchtet war, aus finanziellen Gründen wieder zu ihm zurückkehren.

Die Thailänderin hatte ihren österreichischen Mann in ihrer Heimat geheiratet und war nach Österreich gezogen. Hier wurde das Paar im heurigen Februar Eltern eines Sohnes. "Doch statt Freude hielt Gewalt Einzug in das Familienleben", berichtete das Linzer Frauenhaus. Im Juni flüchtete die Frau mit ihrem Säugling in die Sozialeinrichtung. Bis zu diesem Zeitpunkt bezog die Thailänderin - abgeleitet vom Anspruch des Ehemannes - Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Danach habe sie keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten, die finanziellen Ängste seien zu groß geworden, die Frau "kehrte zu ihrem gewalttätigen Ehemann zurück", so das Frauenhaus.

Vater verlor Anspruch

"Nach ihrem Auszug hatte der Kindesvater keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe, da der gemeinsame Haushalt mit dem Kind nicht mehr bestand. Daher verlor die Frau das Kinderbetreuungsgeld, da dieses vom Anspruch auf Familienbeihilfe abgeleitet wird", erklärt Eveline Lamplmayr, Sozialrechtsexpertin der Arbeiterkammer. Sie fordere daher eine Ausnahmeregelung für den Bezug der Gelder, die "einen gemeinsamen Haushalt in bestimmten Fällen nicht erforderlich macht". Dadurch sei eine Auszahlung auch in besonders schwierigen Lebenslagen gewährleistet, so Lamplmayr.

"Rasche Änderung" gefordert

Scharfe Kritik an der derzeit gültigen Regelung übt auch Dagmar Andree, Vorsitzende des Linzer Frauenhauses. "Eine misshandelte Frau zu zwingen, aus finanziellen Gründen zu ihrem Peiniger zurückzukehren", könne nicht im Sinne des Kinderbetreuungsgeldes sein. Auch sie fordere eine "rasche Änderung" des Gesetzes, damit sich "derartige Fälle nicht wiederholen können". (APA)