Die Thailänderin hatte ihren österreichischen Mann in ihrer Heimat geheiratet und war nach Österreich gezogen. Hier wurde das Paar im heurigen Februar Eltern eines Sohnes. "Doch statt Freude hielt Gewalt Einzug in das Familienleben", berichtete das Linzer Frauenhaus. Im Juni flüchtete die Frau mit ihrem Säugling in die Sozialeinrichtung. Bis zu diesem Zeitpunkt bezog die Thailänderin - abgeleitet vom Anspruch des Ehemannes - Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Danach habe sie keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten, die finanziellen Ängste seien zu groß geworden, die Frau "kehrte zu ihrem gewalttätigen Ehemann zurück", so das Frauenhaus.
Vater verlor Anspruch
"Nach ihrem Auszug hatte der Kindesvater keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe, da der gemeinsame Haushalt mit dem Kind nicht mehr bestand. Daher verlor die Frau das Kinderbetreuungsgeld, da dieses vom Anspruch auf Familienbeihilfe abgeleitet wird", erklärt Eveline Lamplmayr, Sozialrechtsexpertin der Arbeiterkammer. Sie fordere daher eine Ausnahmeregelung für den Bezug der Gelder, die "einen gemeinsamen Haushalt in bestimmten Fällen nicht erforderlich macht". Dadurch sei eine Auszahlung auch in besonders schwierigen Lebenslagen gewährleistet, so Lamplmayr.
"Rasche Änderung" gefordert