Salzburg fordert 207.000 Hektar Grund der Bundesforste, 160 Gebäude und Objekte und zahlreiche Urkunden und Archivalien, die alle Vermögen des bis 1803 selbstständigen Landes Salzburg waren und später (bis 1816) an die Monarchie übergegangen sind.

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Salzburg - Der Streit zwischen dem Bund und den Ländern über das Vermögen aus der Monarchie, das nach dem Ersten Weltkrieg vorläufig in die Verwaltung des Bundes übergegangen ist, soll nicht vor Gericht, sondern auf der politischen Bühne ausgetragen werden. Darauf einigten sich am Mittwochabend Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Salzburgs Landeshauptmann Franz Schausberger (V). Grasser bezeichnete die Forderungen des Landes Salzburg als "unzumutbar" und "inakzeptabel".

Schausberger wurde von der Landeshauptleutekonferenz mit den Gesprächen beauftragt, die inhaltlichen Verhandlungen selbst kann er aber nur für das Bundesland Salzburg führen, weil der Verfassungsgerichtshof klar festgestellt hat, dass der Streit bilateral zu lösen sei. Salzburg fordert 207.000 Hektar Grund der Bundesforste, 160 Gebäude und Objekte und zahlreiche Urkunden und Archivalien, die alle Vermögen des bis 1803 selbstständigen Landes Salzburg waren und später (bis 1816) an die Monarchie übergegangen sind.

Bericht bis Dezember

In der Frage der Urkunden und Archivalien soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, wobei die Vertreter Salzburgs Einblick in die Verzeichnisse erhalten, schilderte heute, Donnerstag, ein Sprecher Schausbergers. Bis Dezember soll ein Bericht vorliegen. Bei den Gebäuden und Objekten (etwa die Festung Hohensalzburg oder die Residenz) wird Salzburg sichten, welche Gebäude für das Land unverzichtbar seien, die Verhandlungsmasse soll jedenfalls verkleinert werden. Und in Sachen Bundesforste wird es im Herbst ein weiteres Gespräch geben, an dem auch Landwirtschaftsminister Josef Pröll (V) teilnehmen wird.

Nach Angaben Schausbergers sind neben Salzburg vor allem auch Tirol und Niederösterreich an der Rückgabe von Vermögen interessiert. 22 Prozent der Bundesforste-Liegenschaften befinden sich im Land Salzburg, nennenswerte Anteile gibt es mit 16 bzw. 14 Prozent auch in der Steiermark und Niederösterreich.

Auslöser der Verhandlungen war ein Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der im Vorjahr festgestellt hat, dass eine Vermögensregelung über das Vermögen der Monarchie seit 1920 noch nicht stattgefunden hat. Der Bund verwalte das Vermögen für die Länder nur als Treuhänder. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie und der Gründung der Republik hat das Verfassungsübergangsgesetz 1920 die Aufteilung des Monarchie-Vermögens zwischen Bund und Ländern nicht endgültig geregelt, eine solche Auseinandersetzung aber in Aussicht gestellt. "Diese fand aber bisher nicht statt", so Schausberger, der die Feststellung des VfGH erwirkt hatte. (APA)