Ausgeglichen
Zu den geringfügig Beschäftigten kommen noch die geringfügigen Dienstverträge. Diese betrugen im September 40.537. Davon waren 16.289 auf Männer und 24.248 auf Frauen entfallen. Die Zahl der freien Dienstverträge, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 301,54 Euro liegt, betrug im September 23.752. Die Aufteilung nach Frauen (11.750) und Männer (12.002) ist hier fast ausgeglichen.
Die freien DienstnehmerInnen gelten in der Sozialversicherung zwar als Unselbstständige, aber in allen anderen Bereichen als Selbstständige. Das heißt, im steuerlichen Bereich sind sie einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, sie haben keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Während die Zahl der geringfügig Beschäftigten fast kontinuierlich (mit Ausnahme saisonaler Gründe) steigt, geht jene der Freien DienstnehmerInnen leicht zurück.