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Geringfügig Beschäftigte September 2002-2003
Grafik: APA/Hirsch
Wien - Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im September saisonal bedingt weiter leicht zurückgegangen. Sie betrug nach Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger 212.656. Im Vormonat waren 60.207 Männer und 152.449 Frauen geringfügig beschäftigt gewesen. Sieht man sich die September-Werte der letzten drei Jahre an, geht der Zulauf zur Geringfügigen Beschäftigung aber weiter deutlich nach oben, kund zwar im Schnitt um 6.000 jährlich.

Ausgeglichen

Zu den geringfügig Beschäftigten kommen noch die geringfügigen Dienstverträge. Diese betrugen im September 40.537. Davon waren 16.289 auf Männer und 24.248 auf Frauen entfallen. Die Zahl der freien Dienstverträge, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 301,54 Euro liegt, betrug im September 23.752. Die Aufteilung nach Frauen (11.750) und Männer (12.002) ist hier fast ausgeglichen.

Die freien DienstnehmerInnen gelten in der Sozialversicherung zwar als Unselbstständige, aber in allen anderen Bereichen als Selbstständige. Das heißt, im steuerlichen Bereich sind sie einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, sie haben keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Während die Zahl der geringfügig Beschäftigten fast kontinuierlich (mit Ausnahme saisonaler Gründe) steigt, geht jene der Freien DienstnehmerInnen leicht zurück.

1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 301,54 Euro) verdienen. (APA)