Wien - Der Vorsitzende des parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschusses, der ÖVP-Abgeordnete Hermann Schultes, verteidigt Finanzminister Karl Heinz Grasser gegen die Vorwürfe der Grünen wegen fehlender Anmeldung von Aktienbesitz. Der Minister müsste seine Aktien der Internetfirmen YLine und FirstInEx nur dann dem Unvereinbarkeitsausschuss melden, wenn es sich um "einen qualitativen Anteil" an einer Firma handelt, "wo man also in dem Unternehmen auch etwas beeinflussen kann".

Weiters lege das Unvereinbarkeitsgesetz fest, dass Gesellschaften keine Aufträge vom Bund oder von Unternehmen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, annehmen dürfen, wenn der Aktienbesitz eines Ministers an dieser Gesellschaft (Anteile der Ehefrau eingerechnet) 25 Prozent übersteigt. Bei Grasser treffe keiner der beiden Punkte zu, so Schultes.

Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz hatte gestern den Verdacht geäußert, Grasser könnte seinen Aktienbesitz dem Unvereinbarkeitsausschuss des Parlaments verschwiegen haben. (APA)