Robbie Williams - nicht zu kopieren. Allerdings rief er zum illegalen Herunterladen seiner Musik auf.

CD-Brenner sind heute keine Seltenheit mehr und oftmals sind im Plattenregal schon mehr gebrannte Rohlinge als Original-CDs zu finden. Neuerdings sind manche Audio-CDs schon mit einem Kopierschutz ausgestattet, doch auch dieser ist zumeist nicht schwer zu umgehen.

Brennen und Kopieren ist technisch gesehen nicht schwierig, aber wie ist die Lage aus rechtlicher Sicht, sind Kopien legal oder befinden sich die meisten User schon mit einem Fuß in der Kriminalität? Um das herauszufinden, hat der Webstandard Daniel Gutman zum E-Mail-Interview gebeten, um in Sachen Recht Klarheit zu schaffen.

  • Darf ich eine Audio-CD digital kopieren, also "brennen"?

Grundsätzlich ja, allerdings nur zum eigenen privaten Gebrauch ohne kommerzielle Interessen. Eigener privater Gebrauch liegt dann vor, wenn man die CD fürs Auto oder den Discman kopiert, oder aber anschließend einem nahen Verwandten oder sehr guten Freund schenkt (nicht aber verkauft!). Privater Gebrauch ist allerdings dann überschritten, wenn die CD etwa in dem Warteraum einer Zahnarztpraxis eingesetzt wird. Eine zum eigenen privaten Gebrauch angefertigte Kopie darf auch nicht später für Zwecke verwendet werden, die nicht mehr privat sind, also verkaufen, im Internet anbieten, usw.

  • Darf ich eine mit einem Kopierschutz versehene Audio-CD digital kopieren?

Das Umgehen von Kopierschutzen aller Art ist seit dem 1. Juli 2003 gesetzlich verboten. Wer einen Kopierschutz allerdings nur umgeht, um sich eine Kopie zum eigenen privaten Gebrauch zu "brennen", macht sich nicht strafbar, kann jedoch zivilrechtlich auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Unter Umständen löst dies weitere Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, etc.) aus.

  • Wie viele Kopien darf ich für den Privatgebrauch herstellen?

Es gibt hier in Österreich keine feste Grenze. In Deutschland hat die Rechtsprechung die Zahl 7 vorgegeben. Es kommt auf den Einzelfall an. Bei einem Song-Ausschnitt werden die Gerichte wohl großzügiger sein, als bei einer Doppel-CD. Den Eltern zu Weihnachten eine CD zu brennen ist sicher in Ordnung, die ganze Schulklasse mit der neusten "Bravo"-Hits zu versorgen hingegen nicht mehr.

  • Darf ich eine mit einem Kopierschutz versehene Audio-CD auf Kassette oder Minidisc kopieren oder analog über die Soundkarte kopieren?

Soweit dies zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt, ist dies im Rahmen einer angemessenen Kopienanzahl zulässig. Das analoge Mitschneiden ist die Grundidee der Privatkopie und gilt nicht als Umgehung des technischen Kopierschutzes.

  • Darf ich aus meinen eigenen CDs eine "Best of"-CD zusammenstellen und brennen, ist das auch erlaubt, wenn dabei kopiergeschützte Songs verwendet werden?

Wiederum ist dies zum eigenen privaten Gebrauch zulässig, soweit die CD entweder nicht mit einem Kopierschutz versehen ist oder aber analog auf Musikkassette beziehungsweise über Soundkarte, etc. ohne "Cracken" des Kopierschutzes kopiert wird.

  • Was bedeutet ein eventuell auf der CD-Hülle aufgedrucktes Kopierverbot für mich?

Höchstwahrscheinlich wird die CD einen Kopierschutz enthalten, der dann nicht "gecrackt" werden darf, d.h. die CD kann nicht mehr einfach "gebrannt" werden. Auch hier bleibt es aber erlaubt, eine Kopie zum eigenen privaten Gebrauch per analoger Aufnahme anzufertigen. Soweit die CD wider Erwarten keinen Kopierschutz enthält, ist der Aufdruck irrelevant. Das Recht auf Privatkopie kann nicht einfach per CD-Hüllen-Aufdruck ausgeschlossen werden. Die CD darf im allgemein zulässigen Rahmen "gebrannt" werden.

  • Sind auch Ausschnitte von Liedern geschützt? Wo beginnt die Urheberrechtsverletzung?

Das Urheberrechtsgesetz schützt auch Liederauszüge. Es sind z.B. grundsätzlich auch Handy-Klingelmelodien, die nur wenige Sekunden dauern, geschützt. Im Zweifel ist schon ein sehr kleiner Teil eines Liedes geschützt und darf außerhalb des eigenen privaten Gebrauchs nicht verwendet werden. Das beliebte Einspielen von Songsequenzen in eine Telefonanlage als Warteschleife ist daher ohne Genehmigung schon strafbar und führt zu kostenauslösenden zivilrechtlichen Konsequenzen.

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Daniel Gutman ist Autor der mit dem Wolf Theiss Award prämierten Dissertation "Urheberrecht in Österreich, Deutschland und der EU: Missbrauch, technische Schutzmöglichkeiten und rechtliche Flankierungen", die als Buch im Neuen Wissenschaftlichen Verlag und im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen ist.

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