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Wien - Das ÖGB-"Zukunftsmodell" für ein einheitliches Pensionssystem wurde am Dienstag von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) bei deren Bundesvorstandssitzung ausdrücklich gelobt. Die Inhalte seien gemeinsam erarbeitet worden, sagte der scheidende FCG-Vorsitzende und Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer. Er wird neuer ÖAAB-Chef und gibt daher die Ämter als ÖGB-Vizepräsident und FCG-Chef ab.

Der ÖGB wird nächste Woche in einem Bundeskongress (14. bis 17. Oktober) sein "Zukunftsmodell" zu der von der Regierung angestrebten Harmonisierung der Pensionen beschließen. Und das sind die Inhalte:

Frühpension:
Nach dem Willen der Gewerkschaft soll auch künftig ein Frühpensionsantritt mit 61,5 Jahren mit erhöhten Abschlägen von rund vier Prozent möglich sein.

Regelpensionsalter:
Es soll bei 65 Jahren liegen. Wer in diesem Alter mit 45 Versicherungsjahren in Pension geht, würde 80 Prozent seines durchschnittlichen Aktivbezugs bekommen. Gewährleistet soll das durch ein leistungsdefiniertes Pensionskonto werden, auf dem die erworbenen Ansprüche jederzeit sichtbar und garantiert sind. Ein beitragsorientiertes Konto wird abgelehnt.

Für alle Berufsgruppen strebt der Gewerkschaftsbund ein einheitliches Recht mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen an. Ein Modell für Invaliditätspensionen soll gesondert erarbeitet werden, wünscht sich der ÖGB.

Bemessungsgrundlage:
Für die Ermittlung der Pensionshöhe sollen alle Versicherungsjahre herangezogen und damit eine lebenslange Durchrechnung eingeführt werden. Ersatzzeiten oder Arbeitslosigkeit sollen dabei berücksichtigt werden. Die Verluste dadurch werden mit rund zehn Prozent beziffert. Die jährliche Pensionsanpassung soll wieder mit der Inflationsrate erfolgen.

Beitragssatz:
Er orientiert sich am ASVG von 22,8 Prozent, der sich in 10,25 Prozent für den Arbeitnehmer und 12,55 Prozent für den Arbeitgeber gliedert. Für Bauern und Selbstständige bedeutet das eine Anhebung des Beitrages. Im Gegenzug wäre für Gewerbetreibende eine Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage denkbar.

Im öffentlichen Dienst soll eine Höchstbeitragsgrundlage und eine Geringfügigkeitsgrenze wie im ASVG eingeführt werden. Der Beitrag von 22,8 Prozent ist analog dem ASVG auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen. Schul- und Studienzeiten soll man "zu leistbaren Konditionen" nachkaufen können.

Kindererziehungszeit:
Dafür sieht das ÖGB-Modell eine wesentlich erhöhte Sonderbeitragsgrundlage vor. Diese soll im ersten und zweiten Lebensjahr des Kindes 100 Prozent des Medianeinkommens betragen, im dritten und vierten Lebensjahr 66 Prozent sowie vom fünften bis zum siebten 33 Prozent. Zur eigenständigen Alterssicherung der Frauen strebt der ÖGB auch eine verbesserte Berücksichtigung von Pflegezeiten an.

Arbeitslosigkeit:
Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bezahlt wird, sollen pensionsrechtlich berücksichtigt werden.

Schwerarbeiter:
Gesetzlich definierte Schwerarbeitsjahre werden mit einem Zuschlag zu den Pensionsprozenten honoriert. Ein Punkt, den die Christgewerkschafter speziell loben.

Mindestsicherung:
Zur Bekämpfung der Armutsgefährdung wird eine bedarfsorientierte Mindestsicherung im Alter angestrebt.

Gelten soll dieses "Zukunftsmodell" für alle, die neu in das Erwerbsleben einsteigen. Für alle anderen müsste es Übergangsregelungen geben. (red, APA/DER STANDARD, Printausgabe, 8.10.2003)