Nicht vernachlässigen
Wobei Höhle betont, dass es die einzige Aufgabe des Bundesdenkmalamtes gewesen sei, "die Vorarbeiten eines Restaurierzieles einzufordern". Wie das Restaurierziel dann umgesetzt werde, sei Aufgabe der Bundesgärten. Grundsätzlich müsse man von der Welterbestätte Schönbrunn jedenfalls "eine gewisse Qualität in der Erscheinung verlangen. Eine Vernachlässigung des Parks könnte man nicht vertreten".
Über das Restaurationsziel habe es immer "eine heftige Diskussion" gegeben. Faktum sei aber, dass das letzte erhaltene verbindliche Konzept die spätbarocke Ausformung von 1780 sei. Also jene zurückversetzte Pflanzung, die jetzt wiederhergestellt werden soll. Im 19. Jahrhundert aber habe es noch einige Veränderungen gegeben: Man ließ die Hecke nach oben auswachsen, später wurde sie wieder in einer anderen Höhe beschnitten - unten entstehende Lücken wurden zugepflanzt. Diese späteren Veränderungen "sind für das Erscheinungsbild letztverbindlich", so Höhle.
Daher verlangte das Bundesdenkmalamt zweierlei von den Bundesgärtnern: Als Pflanzlinie wurde jene des 18. Jahrhunderts festgelegt - Schnittlinie soll hingegen jene des 19. Jahrhunderts sein. "Das wird aber natürlich eine Zeit lang dauern, bis die Bäume wieder nach vorne gewachsen sind."
Weiters habe das Bundesdenkmalamt eine generelle Bestands- und Zustandsaufnahme vom Bundesgartenamt verlangt. "Ich gehe davon aus, dass die Frage, welcher Baum gesund oder krank ist, Teil einer normalen und vernünftigen Dokumentation ist", so die Generalkonservatorin. Zur Erinnerung: Die Schönbrunner Schlossgesellschaft hatte in einem Protestschreiben im Internet darauf hingewiesen, dass "letztlich nur 15-25 der 600 Bäume wirklich akute Erneuerungsfälle" seien.