Langsam lichten sich die Nebel rund um die Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu den österreichweiten
1800er-Mobilfunkfrequnzen der
Mobilkom Austria
. Während die Mobilkom
anfangs wegen der Aufhebung des Zuweisungsbescheides durch den VwGH
nur von "Formfehlern", der keine weiteren Auswirkungen habe, sprach,
ist der der APA vorliegende VwGH-Spruch vom 9. September eindeutig:
"Der angefochtene Bescheid (Anm. der Telekom-Control-Kommission
betreffend Zuweisung eines zusätzlichen Frequenzspektrums) wird wegen
Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften
aufgehoben."
Background
Demnach funkt die Mobilkom auf mehreren 1800er-Frequenzen
österreichweit ohne Zuweisungsbescheid, was laut Mobilkom aber kein
Problem sei, zumal es es für die betroffenen Frequenzen noch einen
Nutzungsbescheid der Fernmeldebehörde gebe, der weiterhin aufrecht
sei. Aus der Pressestelle von One hieß es hingegen heute auf
APA-Anfrage dazu, dass die Mobilkom keinen derartigen
Nutzungsbescheid habe, und weiters: "Selbst, wenn die Mobilkom einen
Nutzungsbescheid oder sonst einen Bescheid hätte, wäre dieser
irrelevant, da ohne Zuweisung auch keine Nutzung möglich ist". Eine
Stellungnahme der Fernmeldebehörde, die derartige Nutzungsbescheide
erlässt, sowie der Telekom-Regulierungsbehörde gegenüber der APA
steht vorerst noch aus.
Auswirkungen
Ein Verlust der drei Frequenzbänder in Wien wäre für die Mobilkom
und ihre Kunden ein herber Rückschlag. Die Tochter der börsenotierten
Telekom Austria hat derzeit österreichweit - inklusive der
umstrittenen Frequenzbänder - 15,2 MHz im 1800er-Bereich. Durch das
VwGH-Erkenntnis würde Mobilkom 5 MHz verlieren, also ein Drittel
ihrer 1800er Frequenzen. Mitbewerber One hat derzeit 30 MHz im
1800er-Bereich, tele.ring 14,5 und T-Mobile 8 MHz.
Derzeit nutzt die Mobilkom jedenfalls weiterhin alle ihre 1800er
Frequenzen. "Wir funken weiter", so das Unternehmen heute gegenüber
der APA.
Auswirkungen
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes könnte auch Auswirkungen auf andere
Frequenzverfahren haben, die ebenfalls aus der Pionierzeit der
Telekomliberalisierung stammen. Die vom VwGH-Urteil betroffenen
Frequenzen müssen nun neu vergeben werden - wie, ist allerdings noch
offen. Möglich wäre eine kostenlose oder kostenpflichtige Vergabe
durch die Telekom-Control-Komission mit oder ohne Ausschreibung.
Warnung
Würde die Telekom-Control-Kommission den vom VwGH aufgehobene
Zuweisungsbescheid erneut kostenlos der Mobilkom zuweisen, wäre das
nicht im Sinne der EU-Regelungen, meinte der Chef des
Telekomunternehmens TriCoTel, Robert Marschall im
Gespräch mit der APA. TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von
1800er-Frequenzen beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem
Frequenzmangel abgesprochen und laut Marschall später anderen
Netzbetreibern zugesprochen wurden.
Alles Neu
Marschall fordert nun eine Ausschreibung der betroffenen 5
MHz-Handyfrequenzen. Der TriCoTel-Chef geht davon aus, dass die
Frequenzen "von der Regulierungsbehörde neu vergeben werden müssen".
Seines Erachtens sei "ein offenes, faires und nicht diskriminierendes
Verfahren entsprechend den EU-Richtlinien abzuhalten". Marschall
wurde indes im Zuge des jüngsten Erkenntnisses des VwGH zu einer
Äußerung bezüglich einer Klaglosstellung aufgefordert, die er heute
eingebracht hat.
Argumente
"TriCoTel wurde damals von der Telekom-Control-Kommission in
verschiedenen Verfahren einerseits wegen behaupteten Frequenzmangels
im 1800er-Bereich, andererseits wegen behaupteter fehlender
Finanzkraft abgewiesen worden und hat dagegen mehrere Beschwerden
beim VwGH erhoben", so Marschall. TriCoTel hatte sich seinerzeit auch
um die vierte Mobilfunklizenz beworben, die sich nun im Besitz von
tele.ring befindet.
Ruhe
Bei den zuständigen Behörden gibt man sich zum VwGH-Urteil, das
für die Netzversorgung der Mobilkom ziemlichen Sprengstoff enthält,
äußerst schweigsam. Bei der Obersten Fernmeldebehörde, die über ihre
Landesorganisationen die Betriebsbewilligungen für die Frequenzen
ausstellt, war bisher trotz mehrerer Nachfragen keine Antwort zu
erhalten. Die Telekom-Regulierungsbehörde, deren
Telekom-Control-Kommission nun über die weitere Vorgangsweise zu
entscheiden hat, wollte auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. (APA)