Langsam lichten sich die Nebel rund um die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu den österreichweiten 1800er-Mobilfunkfrequnzen der Mobilkom Austria . Während die Mobilkom anfangs wegen der Aufhebung des Zuweisungsbescheides durch den VwGH nur von "Formfehlern", der keine weiteren Auswirkungen habe, sprach, ist der der APA vorliegende VwGH-Spruch vom 9. September eindeutig: "Der angefochtene Bescheid (Anm. der Telekom-Control-Kommission betreffend Zuweisung eines zusätzlichen Frequenzspektrums) wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben."

Background

Demnach funkt die Mobilkom auf mehreren 1800er-Frequenzen österreichweit ohne Zuweisungsbescheid, was laut Mobilkom aber kein Problem sei, zumal es es für die betroffenen Frequenzen noch einen Nutzungsbescheid der Fernmeldebehörde gebe, der weiterhin aufrecht sei. Aus der Pressestelle von One hieß es hingegen heute auf APA-Anfrage dazu, dass die Mobilkom keinen derartigen Nutzungsbescheid habe, und weiters: "Selbst, wenn die Mobilkom einen Nutzungsbescheid oder sonst einen Bescheid hätte, wäre dieser irrelevant, da ohne Zuweisung auch keine Nutzung möglich ist". Eine Stellungnahme der Fernmeldebehörde, die derartige Nutzungsbescheide erlässt, sowie der Telekom-Regulierungsbehörde gegenüber der APA steht vorerst noch aus.

Auswirkungen

Ein Verlust der drei Frequenzbänder in Wien wäre für die Mobilkom und ihre Kunden ein herber Rückschlag. Die Tochter der börsenotierten Telekom Austria hat derzeit österreichweit - inklusive der umstrittenen Frequenzbänder - 15,2 MHz im 1800er-Bereich. Durch das VwGH-Erkenntnis würde Mobilkom 5 MHz verlieren, also ein Drittel ihrer 1800er Frequenzen. Mitbewerber One hat derzeit 30 MHz im 1800er-Bereich, tele.ring 14,5 und T-Mobile 8 MHz.

Derzeit nutzt die Mobilkom jedenfalls weiterhin alle ihre 1800er Frequenzen. "Wir funken weiter", so das Unternehmen heute gegenüber der APA. Auswirkungen Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes könnte auch Auswirkungen auf andere Frequenzverfahren haben, die ebenfalls aus der Pionierzeit der Telekomliberalisierung stammen. Die vom VwGH-Urteil betroffenen Frequenzen müssen nun neu vergeben werden - wie, ist allerdings noch offen. Möglich wäre eine kostenlose oder kostenpflichtige Vergabe durch die Telekom-Control-Komission mit oder ohne Ausschreibung. Warnung Würde die Telekom-Control-Kommission den vom VwGH aufgehobene Zuweisungsbescheid erneut kostenlos der Mobilkom zuweisen, wäre das nicht im Sinne der EU-Regelungen, meinte der Chef des Telekomunternehmens TriCoTel, Robert Marschall im Gespräch mit der APA. TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von 1800er-Frequenzen beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem Frequenzmangel abgesprochen und laut Marschall später anderen Netzbetreibern zugesprochen wurden. Alles Neu Marschall fordert nun eine Ausschreibung der betroffenen 5 MHz-Handyfrequenzen. Der TriCoTel-Chef geht davon aus, dass die Frequenzen "von der Regulierungsbehörde neu vergeben werden müssen". Seines Erachtens sei "ein offenes, faires und nicht diskriminierendes Verfahren entsprechend den EU-Richtlinien abzuhalten". Marschall wurde indes im Zuge des jüngsten Erkenntnisses des VwGH zu einer Äußerung bezüglich einer Klaglosstellung aufgefordert, die er heute eingebracht hat. Argumente "TriCoTel wurde damals von der Telekom-Control-Kommission in verschiedenen Verfahren einerseits wegen behaupteten Frequenzmangels im 1800er-Bereich, andererseits wegen behaupteter fehlender Finanzkraft abgewiesen worden und hat dagegen mehrere Beschwerden beim VwGH erhoben", so Marschall. TriCoTel hatte sich seinerzeit auch um die vierte Mobilfunklizenz beworben, die sich nun im Besitz von tele.ring befindet. Ruhe Bei den zuständigen Behörden gibt man sich zum VwGH-Urteil, das für die Netzversorgung der Mobilkom ziemlichen Sprengstoff enthält, äußerst schweigsam. Bei der Obersten Fernmeldebehörde, die über ihre Landesorganisationen die Betriebsbewilligungen für die Frequenzen ausstellt, war bisher trotz mehrerer Nachfragen keine Antwort zu erhalten. Die Telekom-Regulierungsbehörde, deren Telekom-Control-Kommission nun über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden hat, wollte auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. (APA)