Feldkirch - Der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt der BMWA-Studie "Zunehmende Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern" aus dem Jahr 2002 zufolge europaweit zwischen 20 und 40 Prozent. Die ungleiche Bezahlung ist jedoch nur ein Bereich der Arbeitswelt, in dem Frauen gegenüber Männern diskriminiert werden. Auch bei der Auswahl von neuen MitarbeiterInnen, beim beruflichen Aufstieg, durch sexuelle Belästigung und bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf werden Frauen in vielen Fällen benachteiligt.

Um Frauen am Arbeitsplatz Rüstzeug gegen Diskriminierung mitzugeben, widmet das Vorarlberger FrauenInformationszentrum "FEMAIL" seine Infogespräche für Frauen in diesem Jahr dem Thema Recht. In einer Gesprächsrunde am Mittwoch haben sich interessierte Frauen gemeinsam mit Christine Baur, Regionalanwältin für Gleichbehandlungsfragen für Tirol, Salzburg und Vorarlberg, mit dem Thema Gleichbehandlung im Beruf beschäftigt.

Ein Beispiel aus der Praxis

"Diskriminierungen im Beruf sind keine Einzelfälle", wusste Christine Baur zu berichten. Ein Beispiel aus der Praxis der Anwältin für Gleichbehandlung: "Eine Frau übernimmt eine leitende Position, die davor von einem Mann besetzt gewesen ist. Der Aufgabenbereich ist der gleiche geblieben. Trotzdem wird sie - vom Gehalt her gesehen - niedriger eingestuft als ihr Vorgänger. Die monatliche Lohndifferenz beträgt knapp € 290.- brutto. Die Frau wendet sich an die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. Kurz darauf wird sie gekündigt. Dieser Fall verstößt klar gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau kann sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen und den Arbeitgeber klagen."

Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes

An einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetz wird zur Zeit gearbeitet, berichtete Baur. Damit Frauen sich wehren und ArbeitgeberInnen diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, müssen sie über den Inhalt des Gesetzes informiert werden, was im "FEMAIL" an den kommenden Infoabenden passieren wird. (red)