Vermutlich diskriminierend
Das sektorale Fahrverbot, das den Transport bestimmter Güter über einen Abschnitt der Inntalautobahn verbietet, sei auf ersten Blick vermutlich diskriminierend, meint der EuGH. Das Fahrverbot könne zwar kurzfristig die Umwelt verbessern, eine Lösung der Probleme sei aber nur mit Strukturmaßnahmen zu erreichen. Dazu sei das Fahrverbot nicht nötig, es führe aber zu einer erheblichen Gefahr, dass es zum endgültigen Verschwinden zahlreicher Unternehmen vom Markt sowie zu einer strukturellen und unumkehrbaren Veränderung der Transportbedingungen und der Warenströme führe.
Der EuGH ruft Österreich und die EU-Kommission aber auch Deutschland und Italien, die sich an dem Verfahren beteiligt haben, dazu auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bis Februar sollen sie dem EuGH Berichten, damit dieser seine heutige einstweilige Verfügung überdenken kann.
Italien prescht vor
Unabhängig davon ist am Donnerstag bekannt geworden, dass Italien seine Rolle als EU-Vorsitzland nutzt, und ein für Österreich unangenehmes Thema wieder auf die Tagesordnung setzt: Die Harmonisierung der Wochenendfahrverbote für Lkw. Vor einem Jahr hatte Italien noch gemeinsam mit Österreich, Deutschland und Frankreich eine EU-Regelung blockiert. Nun signalisiert Rom Flexibilität, was jenen Ländern Auftrieb gibt, die Wochenendfahrverbote insgesamt beschränken wollen.