Wien - Bei Österreichs Städten und Gemeinden stellt man sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag auf eine Rückzahlung von Getränkesteuereinnahmen aus dem Zeitraum 1995 bis 2000 ein. Laut einer Analyse des EuGH-Urteils besteht neben der Auflage, eine Bereicherung in jedem einzelnen Steuerfall nachzuweisen, um der Rückzahlung zu entgehen, auch eine Mitwirkungsverpflichtung der Steuerschuldner.Daher appellieren die Kommunen an die Wirtschaftstreibenden, bei der Rückforderung eine "kooperative Position" einzunehmen. Friedrich Slovak vom Städtebund erwartet, dass die Ermittlung der Rückzahlungsansprüche in den Gemeinden je nach örtlichen Gegebenheiten gehandhabt werden wird. In kleinen Gemeinden mit nur einem Wirtshaus "wird der Wirt, der den jährlichen Gemeindeball veranstaltet, ein anderes Verhalten an den Tag legen" als in Städten, wo anonyme Verhältnisse herrschten. Besonders von großen Handelsketten sei rigides Verhalten bei Rückforderungen zu erwarten. Der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, ortete im ORF-Radio massive Belastungen vor allem bei touristischen Gemeinden, falls diese die Getränkesteuer zurückzahlen müssten. In manchen Gemeinden hätten die Getränkesteuereinnahmen bis zu einem Drittel des Budgets ausgemacht. (APA, Der Standard, Printausgabe, 04.10.2003)