Im Landhaus rittern zwei Verwaltungsbereiche um die Vormachtstellung in Sachen Wasser: die strukturell übergeordnete, aber personell kleine Abteilung Wasserwirtschaft und das Landeswasserbauamt, das 62 Beschäftigte stark ist. Herbert Schmalhardt: "Der eine kann ohne den anderen nicht so recht was machen, weil sich die Aufgaben überschneiden." Da stelle sich, so Schmalhardt, schon die Frage, "ob nicht viel Geld den Bach hinunter rinnt".
Durch eine Zusammenlegung der sechsköpfigen übergeordneten Abteilung mit dem Landeswasserbauamt könnten die Aufgaben "gebündelt" werden, die Führungsposition wäre im Gegensatz zur aktuellen Situation "einheitlich".
Novelle des Wasserrechtsgesetzes
Herbert Schmalhardt meint: "Man muss die Frage klären, ob die Strukturen von heute für die Aufgaben der Zukunft geeignet sind." Er verweist damit auf die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes, die Ende des Jahres in Kraft tritt, gewinne die wasserwirtschaftliche Planung zusätzlich an Bedeutung. Kooperation und Vernetzung seien notwendig.
In diesem Zusammenhang bemängelte der Landesrechnungshof auch das Fehlen eines Wasserwirtschaftskonzeptes in Vorarlberg. Schmalhardt: "Die Planungsaufgaben sollten konkretisiert und Teilkonzepte ergänzt werden."