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Silvio Berlusconi, immuner Premier

Foto: Reuters/Gentile
Rom - Ein Berufungsgericht in Mailand hat am Montag einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, ein Verfahren gegen Ministerpräsident Silvio Berlusconi wegen Bilanzfälschung neu aufzurollen. Zur Begründung berief sich das Gericht nach Angaben von Berlusconis Anwalt Ennio Amodio auf die jüngste Gesetzesänderung, wonach die fünf höchsten Würdenträger des Staats während ihrer Amtszeit vor Strafverfolgung geschützt sind.

Berlusconi war im November vom Vorwurf illegaler Transferzahlungen für seinen Fußballverein AC Mailand 1992 freigesprochen worden, nachdem die Verjährungsfrist in dem Fall abgelaufen war. Der Freispruch ging auf ein weiteres neues Gesetz zurück, mit dem Berlusconis Regierung wenige Monate zuvor die Verjährungsfrist für Bilanzfälschungen von siebeneinhalb auf viereinhalb Jahre verkürzte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch Berufung eingelegt.

Lex Berlusconi

Das Immunitätsgesetz trat im Juni in Kraft. Nach Ansicht von Kritikern wurde es geschaffen, um Berlusconi in einem weiteren Prozess vor einer Verurteilung zu bewahren. In diesem Fall ging es um Korruptionsvorwürfe. Der Ministerpräsident hat alle Vorwürfe zurückgewiesen, er sieht sich als Opfer linksgerichteter Justizkreise.

Gegen die anderen Beschuldigten in dem Bilanzfälschungsverfahren - AC-Mailand-Präsident Adriano Galliani und Berlusconis früheren Rechtsberater Massimo Maria Berruti - kann der Prozess laut Gericht fortgeführt werden. Auch sie waren im November freigesprochen worden. (APA/AP)