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Begründet wird die Unterscheidung zwischen homo-und heterosexuellen PartnerInnen damit, dass für gleichgeschlechtliche Paare keine statistischen Daten über deren Lebenserwartung - so genannte Sterbetafeln - existieren.
Foto: Reuters/REINHARD KRAUSE
Wien - Die Absicherung von homosexuellen LebensgefährtInnen nach dem Tod eines/einer PartnerIn ist in Österreich je nach Pensionskasse unterschiedlich und nicht immer zufrieden stellend geregelt, moniert die Unternehmer- und Führungskräfte-Organisation Agpro, (Austrian Gay Professionals).

Zwar gibt es bei allen sieben überbetrieblichen Pensionskassen die Möglichkeit, eine/n LebenspartnerIn als Begünstigte/n einzusetzen, aber "man muss sich selber darum kümmern", erklärt Christoph Urtz, Vorstandsmitglied der Agpro. Begründet wird die Unterscheidung zwischen homo-und heterosexuellen PartnerInnen damit, dass für gleichgeschlechtliche Paare keine statistischen Daten über deren Lebenserwartung - so genannte Sterbetafeln - existieren. Aufgrund der Untersuchung will Urtz, dass die Anspruchsbestimmungen auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden, dies sehe auch die kommende EU-Diskriminierungsrichtlinie vor.

Initiative "Pink Facts"

Eines der Ziele der Agpro, die seit fünf Jahren besteht, ist, Zahlenmaterial zu homosexuellen Lebensumständen zusammenzutragen. Heuer erstmals hat man deshalb ein mit 2500 Euro dotiertes wissenschaftliches Stipendium ausgeschrieben. Die Initiative läuft unter dem Schlagwort "Pink Facts".

Noch immer, erklärt Agpro-Präsident Walter Bauer, sei Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in Österreich spürbar: "Wir wissen von vielen, die aufgrund ihrer Karriere ein Outing scheuen." Insbesondere in Großunternehmen und im Staatsdienst werde die Homosexualität von MitarbeiterInnen bestenfalls unausgesprochen toleriert, "und dann kommt es aber doch zu einer Art gläserner Decke." Bei freien Berufen wie Anwaltschaft oder Architektur sei es etwas leichter. (ruz/DER STANDARD, Printausgabe 27./28.09.2003)