Berlin - Insgesamt positiv haben die katholischen und die
evangelischen BischöfInnen in Deutschland auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Kopftuchstreit reagiert.
Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass muslimischen
Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule nur dann
verboten werden kann, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage (in
den einzelnen Bundesländern) gibt. Ein Verbot wäre ein Eingriff in
die individuelle Religionsfreiheit, hieß es in einer
Kathpress-Meldung. Für einen derartigen Eingriff müsse
aber jeweils eine eigene gesetzliche Grundlage vorhanden sein.
Chance zu differenzierten Lösungen
Kardinal Karl Lehmann begrüßte die Entscheidung. Dass Eingriffe in
die individuelle Religionsfreiheit einer eigenen gesetzlichen
Grundlage bedürften, bedeute eine Stärkung des Rechts auf Ausübung
der religiösen Freiheit, sagte der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz in Fulda. Der Gesetzgeber habe jetzt die Chance zu
differenzierten Lösungen.
Gegenstimme: "Klima der Angst"
Die Bischöfin der evangelisch-lutherischen Landeskirche
Hannover, Margot Käßmann, erklärte, jede Frau könne im Alltag
ein Kopftuch tragen. Dies dürfe aber nicht für eine Lehrerin
gelten, "die unseren Staat repräsentiert und für eine Verfassung
eintritt, die Frauen und Männer als gleichberechtigt ansieht",
sagte sie dem Dienst tagesschau.de. Frauen hätten schließlich
lange genug für die Gleichberechtigung gekämpft.
Weiters sagte sie, das Verhalten der Klägerin Fereshta
Ludin zeuge "eher von einem "Klima der Angst als von einem Klima der
Freiheit".
(APA)