Medien
Europäischer Gerichtshof: Österreich hat gegen die Pressefreiheit verstoßen
Wegen "News"-Veröffentlichungsverbot in Briefbomben-Serie
Österreich hat mit einem Veröffentlichungsverbot während der Briefbomben-Serie gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit verstoßen. Dies rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in
einem Urteil. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Regierung in Wien an, dem Beschwerdeführer, dem News-Verlag, die Gerichtskosten in Höhe von rund 276.000 Schillingen zu zahlen. Foto eines verdächtigen Mitglieds aus dem Neonazi-Milieu gezeigt
Der Verlag hatte 1993 in "News" eine Reihe von Artikeln über die Serie von Briefbombenanschlägen veröffentlicht. Dabei wurde auch das Foto eines der Attentate verdächtigen Mitglieds des Neonazi-Milieus gezeigt. In Begleittexten wurde der Mann als mutmaßlicher Täter bezeichnet. Dieser protestierte gegen die Veröffentlichung und
erzielte im September 1994 eine - später bestätigte - einstweilige Verfügung, die es "News" verbot, erneut Fotos von ihm
zu drucken.
"Unangemessen"
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte das Veröffentlichungsverbot nun als "unangemessen". Er erinnerte daran, dass der Verdächtige in Österreich bereits vor der Anschlagsserie als Rechtsextremer bekannt gewesen sei. Die spektakulären Attentate hätten einen politischen Hintergrund gehabt und seien ein Angriff auf die demokratischen Grundwerte gewesen, heißt es in dem Straßburger Urteil. Insofern könne die Veröffentlichung von Fotos eines Verdächtigten, gegen den damals
bereits ein Strafverfahren lief, nicht als Angriff auf dessen Privatsphäre gewertet werden. (APA)