Im Zuge des Konfliktes zwischen den "Krone"-Eigentümern Hans Dichand und WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) ist es zu Irritationen zwischen der WAZ-Gruppe und dem Fachverlag Oberauer gekommen. In dessen Magazin "Der österreichische Journalist" war das Interview mit Dichands Sohn Michael erschienen, das die WAZ mit der "Balkan-Mafia" in Verbindung bringt. Die WAZ wolle nun den "Journalist" klagen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch. Daniel Charim, Rechtsvertreter des deutschen Konzerns in Österreich, bestätigte dies auf APA-Anfrage nicht.

WAZ will Einsicht in Rechercheunterlagen

Derweil berichtete Herausgeber Johann Oberauer in einer Presseaussendung von einem Telefonat mit Friedrich Dragon, der die WAZ in Österreich repräsentiert. Dragon habe ihm angeboten, auf eine Klage zu verzichten, wenn die WAZ dafür Einblick in die Rechercheunterlagen in der Causa erhalte. "Diese Einsicht in das Material werde ich nicht gewähren. Ich bin ja nicht verrückt", sagte Oberauer mit Verweis auf das Redaktionsgeheimnis zur APA. Jedenfalls lasse er sich "auf keinen Fall unterstellen, dass wir unkorrekt arbeiten. Das ist in einem gewissen Sinn rufschädigend für unseren Verlag".

Nicht im Auftrag der WAZ

Dragon relativierte diese Darstellung auf APA-Anfrage. "Ich machte Oberauer den Vorschlag, mir Einsicht in jene Unterlagen zu geben, die ihm von Michael Dichand anlässlich dessen Interview, erschienen in der letzten Nummer des 'Journalist', übergeben wurde", zitierte er aus einer Aktennotiz über das Telefonat. Als Gegenleistung habe er den "Versuch" angeboten, mich dafür einzusetzen, dass seine Zeitschrift, obwohl sie die Verleumdungen Dichands verbreitet hat, von Seiten der WAZ keine Klagen erhält". Er habe ausdrücklich betont, dass er "aus eigener Initiative" handle und nicht im Auftrag der WAZ oder deren Geschäftsführer, hielt Dragon fest.

"Klage primär gegen Michael Dichand und nicht die Zeitschrift"

WAZ-Anwalt Charim betonte: "Die Klage, die jetzt erhoben wird, richtet sich primär gegen Herrn Michael Dichand und nicht gegen eine Zeitschrift, die sein Interview veröffentlicht hat." Nach dem österreichischen Medienrecht könne "bei wahrheitsgetreuer Wiedergabe von Äußerungen Dritter, an denen öffentliches Interesse besteht ein Entschädigungsbetrag gegen einen Medieninhaber nicht geltend gemacht werden", führte Charim aus. "Damit reduzieren sich die Möglichkeiten, gerichtliche Schritte gegen den "Journalist" einzuleiten, ohnehin erheblich. Außerdem hat sich der 'Österreichischer Journalist' auch von Michael Dichands Aussagen distanziert." (APA)